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Wiederbetätigungsprozess gegen Kärntner Ex-Politiker Scheuch

Ein Wiederbetätigungsprozess gegen einen ehemaligen freiheitlichen Politiker aus Kärnten hat am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt begonnen.

Ex-FPÖ-Politiker Kurt Scheuch hatte drei Runen, die einen Bezug zum Nationalsozialismus haben, auf seinem Grundstück - einem Holztor und einem Turm - angebracht. Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig, ein Urteil wurde für Nachmittag erwartet.

Konkret handelte es sich um eine Sowilo-Rune (die unter den Nazis zur Sig-Rune wurde), eine sogenannte Wolfsangel und eine Odalrune - laut Staatsanwalt Christian Pirker waren diese Symbole allesamt von der SS, beziehungsweise von nationalsozialistischen Organisationen verwendet worden.

"Persönliche Bedeutung"

Verteidiger Christian Leyroutz betonte in seiner fast einstündigen Replik, sein Mandant habe keine Berührungspunkte zur rechtsextremen Szene. Er habe keine Nazi-Runen verwendet, die Symbole hätten eine persönliche Bedeutung für ihn. Leyroutz sieht in dem Prozess "politische Ziele" verfolgt, die Anzeige war durch die Kärntner Landessprecherin der Grünen, Olga Voglauer, erstattet worden. Außerdem sei sein Mandant schon durch die Berichterstattung vor dem Prozess "vorverurteilt" worden.

Verbundenheit mit Germanentum

Der Ex-Politiker hatte schon im Ermittlungsverfahren beteuert, dass die Symbole eigene, "identitätsstiftende" Bedeutungen für ihn hätten - unter anderem würden sie für seinen Sohn, für den Namen des Hofs und für "Besitz" stehen. Das bekräftigte er auch vor Gericht.

Er verwende die Runen seit seiner Jugend, sie hätten Bezug zum Kelten- und Germanentum, er habe etwa auch seine Werkzeuge, Kleidung oder seine Schuhe mit einer Wolfsangel gekennzeichnet. Auch die Odalrune sei ein "Glückssymbol", das für Familie stehe. Dem hielt der Staatsanwalt entgegen, dass es eine Vorgabe im Nationalsozialismus gewesen war, dass eine Odalrune am Giebelbereich von Erbhöfen anzubringen gewesen sei.

Wusste nicht, dass es Nazi-Symbole sind

Als er angezeigt worden war, sei der Angeklagte "aus allen Wolken gefallen", betonte er, es sei ihm vorher überhaupt nicht bewusst gewesen, dass etwa die Wolfsangel im Nationalsozialismus verwendet worden war.

"Und das, wo Sie sich so intensiv mit den Symbolen auseinandergesetzt haben?", wollte der beisitzende Richter Manfred Herrnhofer wissen. "Ich weiß, was ich gewusst habe. Ich habe das nicht vor 30 Jahren, seitdem ich das verwendet habe, recherchiert", lautete die Antwort.

Urteil am Nachmittag

Den Nationalsozialismus verurteilte der Ex-Politiker auf Nachfrage von Richterin Sabine Götz, die dem Geschworenensenat vorsaß, den Holocaust beschrieb er als "eines der schrecklichsten Verbrechen der Menschheit". Er bestätigte auf Nachfrage, dass sein Großvater hochrangiges NSDAP-Mitglied gewesen sei, die Symbole habe er aber auf keinen Fall im Gedenken an ihn angebracht. Auch in seiner Zeit als aktiver Politiker habe er die Odalrune und die Wolfsangel öffentlich getragen, was nie jemand beanstandet habe.

"Die Häufung dieser Symbole hat Sie nie bedenklich gestimmt? Ist das nicht eine interessante Ansammlung an nur einer Zaunlatte?", wollte Götz wissen. "Ich kann die Symbole ja erklären", antwortete der Angeklagte, er habe sich keine Gedanken gemacht, weil die Symbole für ihn nie eine bedenkliche Bedeutung gehabt hätten.

Nichtsdestotrotz habe er die Symbole am Zaun entfernt, "ich wollte nicht herumstreiten". Das habe allerdings das Ergebnis gehabt, dass das als Schuldeingeständnis gewertet worden sei - aus diesem Grund habe er die Runen am Turm auf seinem Grundstück belassen.

Der Prozess wurde für eine Mittagspause unterbrochen. Ein Urteil wurde für den Nachmittag erwartet.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein Wiederbetätigungsprozess gegen einen ehemaligen freiheitlichen Politiker aus Kärnten hat am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt begonnen.
  • Er hatte drei Runen, die einen Bezug zum Nationalsozialismus haben, auf seinem Grundstück - einem Holztor und einem Turm - angebracht.
  • Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig, ein Urteil wurde für Nachmittag erwartet.
  • Nichtsdestotrotz habe er die Symbole am Zaun entfernt, "ich wollte nicht herumstreiten".