Werteklausel für geförderte Integrationsprojekte
Im Rahmen der nationalen Integrationsförderung werden laut Raab alle zwei Jahre Mittel an österreichische Integrationsprojekte vergeben. Seit kurzem stehe fest, welche Projekte 2024 und 2025 unterstützt würden. Es seien dies 84 Projekte aus allen Bundesländern. Die Gesamtfördersumme wurde mit 17,1 Mio. Euro beziffert.
Die ausgewählten Projekte sollen "aktuellen Herausforderungen" im Integrationsbereich begegnen, wie betont wurde. Ein wichtiger Schwerpunkt liege auf Projekten, die die Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern am Arbeitsmarkt unterstützen und einen raschen Arbeitseinstieg fördern. Auch für Projekte in der Pflege und Betreuung bzw. für solche mit Maßnahmen zur Sensibilisierung gegen Extremismus, Radikalisierung und Antisemitismus würden Mittel bereitgestellt. Gefördert werden auch Vorhaben im Bereich der Deutschförderung oder Lernunterstützung für Kinder und Jugendliche.
Für die Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderer sei es essenziell, dass sie so rasch wie möglich am Arbeitsmarkt integriert würden, auch wenn sie nur geringe Deutschkenntnisse hätten, zeigte sich Raab überzeugt: "Mit der neuen Werteklausel wollen wir möglichen aktuellen Entwicklungen erst gar keinen Platz bieten, denn bei antisemitischen Äußerungen gilt für uns Nulltoleranz, vor allem auch im Integrationsbereich."
Zusammenfassung
- Eine Förderung von Integrationsprojekten gibt es künftig nur mehr mit "Werteklausel".
- Im Rahmen der nationalen Integrationsförderung werden laut Raab alle zwei Jahre Mittel an österreichische Integrationsprojekte vergeben.
- Die ausgewählten Projekte sollen "aktuellen Herausforderungen" im Integrationsbereich begegnen, wie betont wurde.
- Gefördert werden auch Vorhaben im Bereich der Deutschförderung oder Lernunterstützung für Kinder und Jugendliche.