Werben um Ukraine-Kämpfer: "Eine Handvoll" Österreicher interessierte sich
"Es haben sich eine Handvoll Österreicher:innen beim Außenministerium hinsichtlich einer möglichen Beteiligung an Kampfhandlungen in der Ukraine gemeldet", teilte das Außenministerium auf PULS 24 Anfrage mit. Ob diese Personen wirklich ausgereist sind, ist dem Ministerium nicht bekannt. Laut Innenministerium musste der Verfassungsschutz noch nicht aktiv werden. Man kann aber davon ausgehen, dass Personen, die in den Kampf ziehen wollen, vorab nicht beim Ministerium vorstellig werden.
Die rechtliche Lage ist jedenfalls eindeutig - und in Österreich strenger als in vielen anderen Staaten. Man habe den Personen mitgeteilt, dass österreichischen Staatsbürgern, die freiwillig in den Militärdienst eines fremden Staates eintreten, "die Staatsbürgerschaft zu entziehen ist", heißt es vom Außenministerium. Man kann also sogar staatenlos werden.
Staatenlosigkeit ist möglich
Schließt man sich freiwillig einer "bewaffneten Gruppe" - also etwa einer Miliz oder einer Terrororganisation - an, so kann die österreichische Staatsbürgerschaft nur Doppelstaatsbürgern entzogen werden. Andere strafrechtliche Konsequenzen können natürlich hinzukommen.
Wichtig ist die Freiwilligkeit: Einem österreichisch-ukrainischem Doppelstaatsbürger, der von der Ukraine eingezogen wird, kann die Staatsbürgerschaft nicht aberkannt werden. Den Asylstatus allerdings kann man in beiden Fällen verlieren - also egal, ob man für ein Militär oder eine paramilitärische Organisation kämpft.
Anders ist das etwa in Lettland. dort verabschiedete das Parlament ein Gesetz, das jenen Straffreiheit gewährt, die sich am Krieg in der Ukraine beteiligen. Auch Dänemark lässt seine Bürger dort kämpfen. Großbritanniens Außenministerin Liz Truss zeigte ebenfalls Unterstützung. Es sei die persönliche Entscheidung eines jeden, sich dem bewaffneten Widerstand anzuschließen.
Botschaft könnte sich strafbar machen
Die Ukraine wirbt auch offensiv um ausländische Kämpfer - so tat das auch die ukrainische Botschaft in Österreich. Allerding seien entsprechende Postings in den sozialen Medien von der Botschaft nach einem Gespräch mit dem österreichischen Außenministerium gelöscht worden, wie das Ministerium PULS 24 mitteilt.
Nach Ansicht des Außenministeriums mache sich auch strafbar, wer "in Österreich Freiwillige für den Wehrdienst einer Kriegspartei" anwirbt. So sieht das auch der Völkerrechtexperte Ralph Janik: "Das österreichische Strafrecht verbietet die Rekrutierung von Kämpfern. Das gilt auch für Diplomaten und Botschafter". Allerdings merkt er an, dass diese Immunität genießen. "Gegebenenfalls" könnte man Diplomaten, so Janik, "die gegen österreichische Gesetze verstoßen, allerdings ausweisen. Im Extremfall könnte man sogar die Beziehungen zum jeweiligen Staat abbrechen."
Dass man, wenn man sich auf der Website der "Ukraine Foreign Legion" für den Kampf interessiert, immer noch Kontakte zur ukrainischen Botschaft in Österreich zugesendet bekommt, wie ein PULS24 Versuch zeigte, ist dem Ministerium bekannt. Das sei bei einem Gespräch mit der Botschaft auch angesprochen worden. Die ukrainische Botschaft ließ eine diesbezügliche PULS 24-Anfrage unbeantwortet. Die Website wird aber auch vom Ausland und nicht von der Botschaft aus betrieben.
Zusammenfassung
- Laut dem Außenministerium hat sich eine einstellige Zahl an Menschen für den Kampf in der Ukraine interessiert. Dabei ist Österreich hier viel strenger als andere Staaten. Sogar die ukrainische Botschaft könnte sich strafbar machen und musste entsprechende Postings löschen.