Weisung: Kurz wird von Richter, nicht von WKStA einvernommen

Das Justizministerium hat per Weisung entschieden, dass Sebastian Kurz im Verfahren um mögliche Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss von einem Richter und nicht von den Staatsanwälten der WKStA einvernommen wird. Das Bestätigte das Justizministerium gegenüber PULS 24 auf Anfrage.

Im Ermittlungsverfahren gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wegen möglicher Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss soll ein Richter die Beschuldigteneinvernahme führen. Das wurde per Weisung aus dem Justizministerium entschieden, wie das Ministerium gegenüber PULS 24 bestätigte. Die "Presse" hatte am Montag als erstes darüber berichtet.

Ausdrücklich festgehalten wird, dass mit dieser Entscheidung keinerlei Vorbehalt des Justizministeriums gegenüber der fallführenden Staatsanwaltschaft verbunden ist.

"Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wird daher beim Landesgericht für Strafsachen Wien einen Antrag stellen, dass der Bundeskanzler bezüglich des Verdachts der falschen Beweisaussage vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss durch eine*n Richter*in vernommen wird (gerichtliche Beweisaufnahme)", heißt es in der Stellungnahme.

Einmalige Ermittlungen

Begründet wird dies durch die Bestimmung § 101 Abs 2 Strafprozessordnung (StPO). Für die Anwendbarkeit dieser müssen folgende Voraussetzungen gemeinsam vorliegen:

  1. eine besondere Bedeutung des Beschuldigten und
  2. eine besondere Bedeutung der Straftat und daher
  3. bestehendes öffentliches Interesse an der gerichtlichen Beweisaufnahme


"Zum ersten Mal wird gegen einen amtierenden Bundeskanzler wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt, die dieser während der laufenden Amtszeit und in der Funktion als Bundeskanzler vor einem verfassungsmäßig garantierten parlamentarischen Kontrollgremium (Ibiza-Untersuchungsausschuss) mutmaßlich begangen haben soll", so die Stellungnahme des Ministeriums. Daher seien sowohl der Beschuldigte als auch die Strafsache von besonderer Bedeutung.

Entscheidung betrifft nur Kurz-Einvernahme

Diese Entscheidung zur gerichtlichen Beweisaufnahme betrifft ausschließlich die Beschuldigteneinvernahme des Bundeskanzlers, betont das Justizministerium. Der weitere Ablauf des Verfahrens gegen den Bundeskanzler bleibt davon unberührt. Die WKStA bleibt als fallführende Staatsanwaltschaft Herrin des Verfahrens. Darüber hinaus handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, die keine unmittelbaren Schlüsse für andere Verfahren und Beschuldigte zulässt.

Anwalt legte Einspruch gegen Vernehmung ein

Die Ladung zur Zeugenvernehmung wurde Ende Juni zugestellt – Kurz ist ihr bisher noch nicht nachgekommen. Sein Rechtsbeistand, ÖVP-Anwalt Werner Suppan, hat einen Einspruch wegen Rechtsverletzung eingebracht. Wann die Einvernahme stattfinden soll, sei aber noch nicht klar.

Verfahren wegen Falschaussage

Die WKStA ermittelt gegen Kanzler Kurz wegen dessen Aussagen zur Bestellung des nunmehrigen Ex-ÖBAG-Vorstandes Thomas Schmid. Kurz hatte ausgesagt, er sei in den Prozess nicht involviert gewesen, Chatnachrichten vom Handy von Schmid würden aber Gegenteiliges nahelegen, so der Vorwurf. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Kurz verglich WKStA-Ermittlungen mit sexuellem Missbrauch

Zuletzt hatte Kanzler Kurz, als er zu seinem Verhältnis zur Justiz befragt wurde, mehrfach zu einem unglücklichen Vergleich gegriffen. Er sagte sowohl bei seiner zweiten Befragung im Ibiza-U-Ausschuss als auch in einem kürzlichen Interview mit den "VOL.at", es dürfe keine Institutionen geben, die sakrosankt seien. Kritik müsse immer erlaubt sein, meinte Kurz und verwies auf die Katholische Kirche und ihre Missbrauchsskandale. Damals sei Kritik an der Katholischen Kirche wichtig gewesen.

SPÖ sieht "Sonderbehandlung" von Kurz

Die ÖVP befindet sich schon länger im Clinch mit den Korruptionsermittlern. "Mangelnde Objektivität der WKStA jetzt amtlich", befand nun ÖVP-Fraktionsführer im U-Ausschuss, Andreas Hanger, in einer Aussendung. "Endlich sieht auch das Justizministerium auf Antrag des Anwalts von Bundeskanzler Kurz die Notwendigkeit auf eine Vernehmung durch einen unabhängigen Richter anstatt der WKStA." Die Entscheidung sei "ein mehr als klares Signal in Richtung der Staatsanwaltschaft", glaubt er.

"Obwohl die WKStA von Werner Suppan, dem Anwalt von Bundeskanzler Kurz, auf dessen Recht und die Notwendigkeit zur Vernehmung durch einen Richter hingewiesen wurde, wurde das konsequent ignoriert." Einzelne Staatsanwälte der WKStA, meint Hanger, hätten schon bei der BVT-Razzia und vielen anderen Aktionen "gezeigt, dass sie von Objektivität weit entfernt sind". Der Abgeordnete sprach wörtlich von einem "Abwehrkampf der WKStA gegen die berechtigten Rechtsmittel eines Staatsbürgers".

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) müsse erklären, "warum Kurz eine Sonderbehandlung erhält", kritisierte dagegen SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim. Bisher sei die Bestimmung nur auf Justizbeamte angewandt worden. "Für den Bundeskanzler wird also das gelebte Recht gebogen und somit der Eindruck einer Zwei-Klassen-Justiz erweckt", ortete Yildirim ein "Einknicken".

ribbon Zusammenfassung
  • Im Ermittlungsverfahren gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wegen möglicher Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss soll ein Richter die Beschuldigteneinvernahme führen.
  • Das wurde per Weisung aus dem Justizministerium entschieden, wie das Ministerium gegenüber PULS 24 einen Bericht der "Presse" bestätigte.
  • Diese Entscheidung zur gerichtlichen Beweisaufnahme betrifft ausschließlich die Beschuldigteneinvernahme des Bundeskanzlers, betont das Justizministerium. Der weitere Ablauf des Verfahrens gegen den Bundeskanzler bleibt davon unberührt.
  • Die WKStA bleibt als fallführende Staatsanwaltschaft Herrin des Verfahrens. Darüber hinaus handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, die keine unmittelbaren Schlüsse für andere Verfahren und Beschuldigte zulässt.
  • Die Ladung zur Zeugenvernehmung wurde Ende Juni zugestellt – Kurz ist ihr bisher noch nicht nachgekommen. Sein Rechtsbeistand, ÖVP-Anwalt Werner Suppan, hat einen Einspruch wegen Rechtsverletzung eingebracht.
  • Die WKStA ermittelt gegen Kanzler Kurz wegen dessen Aussagen zur Bestellung des nunmehrigen Ex-ÖBAG-Vorstandes Thomas Schmid. Es gilt die Unschuldsvermutung.