APA/ROLAND SCHLAGER

Was kommt auf die ÖVP jetzt zu?

Nach dem Rücktritt von Sebastian Kurz ist die Causa noch lange nicht erledigt. Auf die ÖVP kommen wohl Misstrauensanträge, ein U-Ausschuss und natürlich weitere Ermittlungen zu - immerhin wird auch gegen die Bundespartei ermittelt.

Die Zukunft von Sebastian Kurz (ÖVP) liegt vorerst in der Rolle des Klubobmanns und Parteichefs. Womöglich wird er "Schattenkanzler", wie zahlreiche Politkommentatoren mutmaßen, sollte sich Alexander Schallenberg nicht von ihm emanzipieren.

Damit ist die Causa aber wohl noch lange nicht erledigt. Am Dienstag findet eine Sondersitzung im Nationalrat statt – Misstrauensanträge stehen derzeit im Raum. Ebenfalls kündigte die Opposition bereits am Sonntag einen U-Ausschuss an. Und auch die Justiz wird weiter ermitteln.

Sondersitzung

Bereits vor dem Rücktritt von Kurz zur besten Sendezeit am Samstagabend wurde für Dienstag eine Sondersitzung im Nationalrat einberufen. Ein gemeinsamer Misstrauensantrag von SPÖ, FPÖ und NEOS gegen Kurz war geplant. Da Kurz nun auf der Abgeordnetenbank Platz nehmen wird, findet dieser so nicht statt. Die Oppositionsparteien denken weiter über Misstrauensanträge nach. Die SPÖ plant laut Klubchef Jörg Leichtfried beispielsweise einen Misstrauensantrag gegen Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP). Eine entsprechende Initiative sei hoch wahrscheinlich, so Leichtfried.

Erfolg dürfte keiner davon haben, immerhin müssten die Grünen mitstimmen. Das gilt derzeit als unwahrscheinlich.

U-Ausschuss

"Es ist tatsächlich so, dass wir mit den anderen Parteien darüber sprechen." Man sei mit dem Untersuchungsgegenstand schon "relativ weit", im Großen und Ganzen werde es um die "Korruptionsanfälligkeit der ÖVP" gehen, erklärte bereits am Sonntag Christan Hafenecker (FPÖ). Bestätigt wurde dies auch von Kai Jan Krainer (SPÖ). Und auch Nikolaus Scherak (NEOS) plädierte für einen neuen U-Ausschuss. Selbst vom ÖVP-Koalitionspartner Grüne gibt es Zustimmung: Klubobfrau Sigrid Maurer kündigte an, dass ihre Fraktion so wie im Ibizia-U-Ausschuss auch hier seriöse, saubere Aufklärungsarbeit machen werde.

Ermittlungen

Wie der "Kurier" am Montag berichtet, sind im Casag-Ermittlungsakt weiterhin zehn Ordnungsnummern im Akt abgedeckt. Das legt nahe, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) weitere Zwangsmaßnahmen (z.B. Hausdurchsuchungen) plant und nicht jeder Betroffene mit Akteneinsicht vom Ermittlungsgegenstand erfahren soll.

Zudem – es ging im ganzen Trubel unter – ermittelt die WKStA auch gegen die Bundes-ÖVP und nicht nur gegen einzelne Personen. Das kommt äußerst selten vor. Die Grundlage dafür bietet das Unternehmensstrafrecht. Konkret geht es um das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG). Diese Bestimmung sieht Sanktionen für juristische Personen bzw. Personengesellschaften durch kriminelle Handlungen von Entscheidungsträgern bzw. Mitarbeitern vor, wenn dadurch der Verband einen wirtschaftlichen Vorteil erlangt hat.

Das heißt, die WKStA geht davon aus, dass der – laut den Vorwürfen – über Scheinrechnungen finanzierten "Inseratenkauf" nicht nur Kurz, sondern auch der Bundes-ÖVP genützt hat. PULS 24 betont, es gilt für alle (juristischen) Personen die Unschuldsvermutung.

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  • Nach dem Rücktritt von Sebastian Kurz ist die Causa noch lange nicht erledigt. Auf die ÖVP kommen wohl Misstrauensanträge, ein U-Ausschuss und natürlich weitere Ermittlungen zu - immerhin wird auch gegen die Bundespartei ermittelt.