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Wahlrecht für Zweitwohnsitzer in NÖ vor Abschaffung

Das Wahlrecht für Zweitwohnsitzer in Niederösterreich soll abgeschafft werden. Eine entsprechende Einigung bestätigten am Mittwoch die Landtagsklubs von ÖVP und SPÖ auf Anfrage.

Der NÖ ÖVP-Gemeindebund und der sozialdemokratische NÖ Gemeindevertreterverband (GVV) hatten im Vorjahr gefordert, das Stimmrecht für die Landtags- und Gemeinderatswahlen zukünftig ausschließlich an den Hauptwohnsitz zu knüpfen. Details zur Novelle werden am Donnerstag präsentiert.

Ziel sei ein entsprechender Beschluss in der Sitzung des Landtags am 24. Februar, hieß es vom ÖVP-Landtagsklub. Ein Mitgrund für die Abschaffung sei die geplante Einführung des flächendeckenden Parkpickerls in Wien mit März, damit einher gingen Wohnsitzummeldungen.

Betroffen von der bevorstehenden Ausweitung sind nach Angaben der Volkspartei 47 Gemeinden mit 300.000 Einwohnern in sieben Bezirken. Es habe sich zuletzt "massiv verschärft", dass sich Niederösterreicher in der Bundeshauptstadt hauptmelden, um ein Parkpickerl zu bekommen. Dadurch entgeht Kommunen Geld, weil sie für Nebenwohnsitze über den Finanzausgleich keine Ertragsanteile vom Bund erhalten.

Beschränkung schaffe Transparenz

Die Beschränkung des Wahlrechts auf Personen mit Hauptwohnsitz schaffe "ein Höchstmaß an Transparenz", wurde vonseiten des ÖVP-Klubs betont. Dabei handelt es sich um eine langjährige Forderung der Sozialdemokraten. Die Präsidenten von NÖ Gemeindebund und NÖ GVV, Johannes Pressl und Rupert Dworak, hatten im Vorjahr in einem Schreiben an die Klubobmänner Klaus Schneeberger (ÖVP) und Reinhard Hundsmüller (SPÖ) für eine Abschaffung des Zweitwohnsitzer-Wahlrechts plädiert. Die beiden Organisationen repräsentieren nach Angaben des VP-Landtagsklubs 97,2 Prozent aller Gemeinden in Niederösterreich.

Die Novelle des Wahlrechts werden ÖVP-Klubchef Schneeberger und SPÖ-Klubobmann-Stellvertreter Christian Samwald in einer Pressekonferenz am Donnerstag im Landhaus in St. Pölten vorstellen. Die ebenfalls von Gemeindebund und GVV im Vorjahr geforderte generelle Einführung einer Infrastrukturabgabe für Nebenwohnsitzer ist nach Angaben der Sozialdemokraten kein Teil der nun erzielten Einigung.

Derzeit dürfen Zweitwohnsitzer nur in Niederösterreich und im Burgenland ihre Stimme bei Urnengängen auf Landes- und Gemeindeebene abgeben. Die Regelungen für das Wahlrecht hatten in den vergangenen Jahren immer wieder für Diskussionen gesorgt. Mitunter wurden Vorwürfe über fragwürdige Zweitwohnsitze und "Scheinmeldungen" in niederösterreichischen Gemeinden erhoben.

Bei der jüngsten Landtagswahl am 28. Jänner 2018 waren Personen mit Nebenwohnsitz nach einer Änderung nicht mehr automatisch stimmberechtigt. Dafür mussten Erhebungsbögen ausgefüllt werden. Die nächste Landtagswahl steht turnusmäßig Anfang 2023 an. Spekuliert wird über ein Vorziehen des Termins auf heuer im September.

ribbon Zusammenfassung
  • Eine entsprechende Einigung bestätigten am Mittwoch die Landtagsklubs von ÖVP und SPÖ auf Anfrage.
  • Der NÖ ÖVP-Gemeindebund und der sozialdemokratische NÖ Gemeindevertreterverband (GVV) hatten im Vorjahr gefordert, das Stimmrecht für die Landtags- und Gemeinderatswahlen zukünftig ausschließlich an den Hauptwohnsitz zu knüpfen.
  • Die beiden Organisationen repräsentieren nach Angaben des VP-Landtagsklubs 97,2 Prozent aller Gemeinden in Niederösterreich.