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VfGH-Präsident gegen Eilverfahren

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), Christoph Grabenwarter, ist skeptisch bezüglich der Notwendigkeit der Einführung eines Eilverfahrens. Verfahren vor dem VfGH würden im Schnitt nur drei bis vier Monate dauern. Gleichzeitig müsse man den Parteien bestimmte Stellungnahme- und Anhörungsrechte einräumen, manchmal seien auch mündliche Verhandlungen geboten, so Grabenwarter bei einer Diskussion beim Grundrechtetag der österreichischen Rechtsanwälte am Montag.

"Will man Verfahrensrechte wahren, gibt es eine bestimmte Mindestdauer eines Verfahrens", betonte der VfGH-Präsident bei der Veranstaltung zum Thema "Rechtssetzung und Rechtsschutz im Ausnahmezustand". Eilverfahren würde es nur dann brauchen, wenn Verfahren mehrere Jahre dauern würden.

"Was ist das, was man dazugewinnt?", fragte sich Grabenwarter. "Wenn man sagt, drei bis vier Monate sind mir zu lang, ich will eine Entscheidung in zwei Monaten?" Aufgrund der Parteienrechte werde man nicht darunter gehen können.

Natürlich gelte in der Rechtsprechung der Grundsatz, dass schnelle Entscheidungen grundsätzlich effektiver seien als langsame. "Justice delayed is justice denied", so Grabenwarter. In der Zeit der Pandemiebekämpfung habe aber ohnehin gegolten: "Nach der Covid-Schutzmaßnahmen-Verordnung ist vor der Covid-Schutzmaßnahmen-Verordnung." Entscheidungen des VfGH hätten unmittelbare Auswirkungen auf die nachfolgende Rechtsetzung gehabt. Der Normengeber habe dessen Entscheidungen bei der Umsetzung neuer Maßnahmen durchaus berücksichtigt - ob das immer verfassungskonform passiert sei, sei eine andere Frage. Neue Rechtsschutzwege seien derzeit nicht nötig.

Ganz anders sah dies der Rechtsanwalt und ehemalige Nationalratsabgeordnete Alfred Noll. Während der Pandemie seien Personen bestraft worden, weil sie auf einer Parkbank sitzend den Mindestabstand zu einer vorbeigehenden Person nicht gewahrt hätten. Die verhängten Strafen seien erst nach mehreren Monaten vom VfGH aufgehoben worden. "Mein Persönlichkeitsrecht wegen einer üblen Nachrede kann ich mir mittels Einstweiliger Verfügung innerhalb von 24 Stunden sichern lassen. Aber die heiligen Grundrechte sollen nicht gesichert werden?" Das sei ungleich. Eilverfahren würden in anderen Staaten durchaus funktionieren. "Und der VfGH kann ja selbst sagen, wann er zu einem Eilverfahren greift und wann nicht."

Die Präsidentin der Richtervereinigung, Sabine Matejka, sah keinen krisenbedingten Bedarf an neuen Rechtsschutzwegen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Vielmehr sollte man primär jene Themen diskutieren bzw. umsetzen, die in der Praxis auch abseits einer Krise gelöst werden sollten: "Wie gehe ich mit Massenklagen, mit Musterverfahren um - wie kann ich Verfahren insgesamt straffer führen?"

Bei der Veranstaltung wurde auch die bekannte Scheidungsanwältin Helene Klaar mit dem neu geschaffenen "Marianne Beth Preis" ausgezeichnet, benannt nach Österreichs erster Rechtsanwältin. Klaar, selbst Tochter eines von den Nazis vertriebenen Anwalts, hielt in ihrer Dankesrede ein Plädoyer für freie Anwälte als Garant der Demokratie.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), Christoph Grabenwarter, ist skeptisch bezüglich der Notwendigkeit der Einführung eines Eilverfahrens.
  • "Will man Verfahrensrechte wahren, gibt es eine bestimmte Mindestdauer eines Verfahrens", betonte der VfGH-Präsident bei der Veranstaltung zum Thema "Rechtssetzung und Rechtsschutz im Ausnahmezustand".
  • Eilverfahren würde es nur dann brauchen, wenn Verfahren mehrere Jahre dauern würden.