Vertrag für Schulbuchaktion verlängert
Über die Schulbuchaktion werden Kinder und Jugendliche mit kostenlosen Lehrbüchern ausgestattet. Eingeführt wurde sie bereits 1972 unter dem Titel "Gratis-Schulbuch", gesetzlich geregelt ist sie vor allem im Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG). Um die steigenden Kosten einzudämmen, wurden ab 1995 allerdings Höchstbeträge pro Kopf und Schulform festgelegt. Zusätzlich gab es bis 2011 einen Selbstbehalt von zehn Prozent. Schüler-, Eltern- und Lehrervertreter haben wiederholt beklagt, dass Eltern wegen der zu geringen Dotierung der Schulbuchaktion immer öfter für Schulbücher bezahlen müssen.
Zuletzt gab es mehr Geld für die Schulbuchaktion, über die jedes Jahr 8,6 Mio. Schulbücher verteilt werden: Für 2021 wurden die Mittel aus dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) zum ersten Mal nach zehn Jahren erhöht, und zwar um 12,6 Mio. auf über 124 Mio. Euro . Für 2022 gab es ein weiteres Plus von sechs Mio. Euro, 2023 gibt es 7,4 Mio. Euro zusätzlich. Mit diesen Zusatzmitteln wurden die Basislimits pro Schüler angehoben, bei den Volksschülern etwa zuletzt von 50 auf 55 Euro pro Kopf.
Zusammenfassung
- Der Rahmenvertrag für die Schulbuchaktion wird um sechs Jahre bis 2031/32 verlängert, um weiterhin qualitätsgesicherte Schulbücher bereitzustellen und Eltern von den Kosten zu entlasten.
- Seit 2021 wurden die Mittel aus dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) mehrfach erhöht, darunter um 12,6 Mio. Euro auf über 124 Mio. Euro für 2021, sechs Mio. Euro für 2022 und 7,4 Mio. Euro für 2023.
- Die Basislimits pro Schüler wurden zuletzt angehoben, bei den Volksschülern etwa von 50 auf 55 Euro pro Kopf, um den steigenden Kosten entgegenzuwirken.