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Verordnung zum Handyverbot lässt viele Ausnahmen zu

27. März 2025 · Lesedauer 5 min

Ab 1. Mai soll bis zur achten Schulstufe bundesweit ein Verbot von Mobiltelefonen, Smartwatches und ähnlichen Geräten gelten, und zwar während des gesamten Aufenthalts in der Schule und bei Schulveranstaltungen. Dabei können die Schulpartner (Schüler-, Eltern-, Lehrervertretung) allerdings laut dem nun vorliegenden Verordnungsentwurf diverse Ausnahmen festlegen. Im Unterricht sollen Lehrerinnen und Lehrer die Nutzung von Mobiltelefonen zum Lernen erlauben können.

Die Handynutzung konnte schon bisher im Rahmen der Schulautonomie geregelt oder verboten werden, die meisten Schulen haben das auch bereits getan. Mit einer klaren bundesweiten Regelung wolle man den Schulleitungen und Lehrpersonen nun den Rücken stärken, hatte Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) die neue Vorgabe begründet. Erst vor einem Monat, noch vor Wiederkehrs Amtsantritt, hatte das Ressort noch betont, dass die Handynutzung in die Schulautonomie fällt und eine Vorgabe des Ministeriums oder der Länder deshalb gar nicht möglich sei.

Er wolle, dass in den Pausen wieder Leben in die Klassen komme, soziale Kompetenzen wieder gefördert werden und die Konzentrationsfähigkeit der Kinder wieder zunehme, begründete Wiederkehr in einer Stellungnahme gegenüber der APA seine Initiative. "Das gelingt nur, indem man bewusst das Handy aus den Schulen verbannt und es nur dann wieder hervorholt, wenn es aus pädagogischen Gründen im Unterricht benötigt wird." Schulautonome Regelungen können grundsätzlich weiter bestehen, abgesehen von Passagen, die der Verordnung widersprechen.

Deren Entwurf sieht vor, dass die Handynutzung an Schulen grundsätzlich untersagt wird. Neben dem gesamten Aufenthalt in der Schule soll das auch für alle Arten von Schulveranstaltungen gelten. Bei mehrtägigen Unternehmungen wie Sportwochen soll laut Verordnungsentwurf eine "altersgerechte Nutzung der Geräte" ermöglicht werden, etwa indem ein Zeitfenster festgelegt wird, in dem die Kinder und Jugendlichen mit ihren Eltern kommunizieren können.

Fix vorgesehen ist, dass Handys auf Wunsch der Lehrer etwa im Fach Digitale Grundbildung, bei Workshops zu Sicherheit im Netz bzw. zur Nutzung eines digitalen Wörterbuchs oder zum Überprüfen von Fakten etc. im Unterricht genutzt werden können. Andere Nutzungsbeispiele wären laut Verordnungsentwurf der digitale Schülerausweis oder digitale Karten oder Bus- und Stadtpläne bei mehrtägigen Schulveranstaltungen.

Die Schulpartner können zusätzlich "vom Grundsatz abweichende alters- und sachgerechte Lösungen" treffen, wie es in den Erläuterungen heißt. So könnten Schulen etwa während der Mittagspause in der Freizeitzone die Nutzung erlauben. Vor allem ab der 9. Schulstufe soll es möglich sein, dass Regelungen nur für einzelne Klassen oder Schülerinnen und Schüler gelten. So könnte in der A-Klasse die Nutzung untersagt sein, in der B-Klasse, wo es keine Probleme beim vernünftigen Umgang mit den Geräten gebe, hingegen nicht. Möglich wäre auch eine Regelung, wonach die Mobiltelefone an Tagen oder während der Zeit von schriftlichen Leistungsfeststellungen weggesperrt werden. Fixe Ausnahmen gelten für Schüler, die das Handy aus medizinischen Gründen brauchen (z.B. Blutzuckermessungs-App für Diabetiker).

Lehrer können Handy abnehmen

Für die Sicherheit ihrer digitalen Endgeräte sind die Schülerinnen und Schüler selbst verantwortlich, wird vom Ministerium festgehalten. Dabei wird etwa der Spind in der Regel als sichere Verwahrung angesehen, unbeaufsichtigtes Zurücklassen in der Schultasche reiche hingegen nicht aus.

Bei Verstößen gegen die Handyregeln kann das Lehrpersonal den Schülern die Geräte auch bis zum Ende des Schultags abnehmen. Bei wiederholten Verstößen oder problematischen Inhalten (Mobbing, islamistische oder pornografische Inhalte) wäre aus Sicht des Ministeriums auch angemessen, dass nur die Erziehungsberechtigten das Handy wieder ausgehändigt bekommen.

Bundesschulsprecherin sieht "guten Mittelweg"

Für die Lehrergewerkschaft lassen Verordnungsentwurf und Erläuterungen noch die Frage offen, "was sich wirklich ändern wird", so der oberste Lehrervertreter Paul Kimberger (FCG) im Gespräch mit der APA. Nicht ausreichend geklärt sei etwa die Frage der Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen die Handyregelung und die Haftungsfrage. Es würden auch immer mehr Schulen von Problemen mit Zweithandys der Schüler berichten. Wiederkehr hatte bei Beschluss des Handyverbots im Ministerrat angekündigt, sich in einer Begutachtung noch Input für etwaige Änderungen der Verordnung zu holen. Die Frist dafür endet mit 9. April.

Einen "guten Mittelweg" sieht Bundesschulsprecherin Mira Langhammer von der ÖVP-nahen Schülerunion in der geplanten Verordnung. Damit reagiere das Ministerium auf den starken Wunsch nach klaren Regeln. Gleichzeitig werde sich an den vielen Schulen, die schon jetzt Regelungen haben, nicht viel ändern. "Uns war wichtig, dass die Schulautonomie nicht eingeschränkt wird" und das sei durch die Möglichkeit, die Regeln am Standort anzupassen, gewährleistet. Grundsätzlich sei es vertretbar, dass Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre den Vormittag ohne Handy verbringen und auch bei Schulveranstaltungen sei das sinnvoll. Wenn jeder auf sein Handy starre, gehe schließlich der soziale Aspekt von Schule verloren. Wichtig wäre aus Langhammers Sicht, dass in der Verordnung explizit die Nutzung von Tablets oder Laptops zum digitalen Mitschreiben im Unterricht erlaubt wird. Die derzeitige Formulierung könnte nämlich dazu führen, dass einzelne Schulen das mit Verweis auf die Verordnung verbieten könnten. Bei der Verwahrung der Handys plädiert Langhammer für gemeinsame Handygaragen - aus Haftungsgründen und weil es den Jugendlichen leichter falle, das Mobiltelefon abzugeben, wenn es alle gemeinsam tun.

Zusammenfassung
  • Ab dem 1. Mai gilt in Österreich ein Handyverbot bis zur achten Schulstufe während des gesamten Schulaufenthalts und bei Schulveranstaltungen.
  • Schulpartner können Ausnahmen festlegen, insbesondere für pädagogische Zwecke im Unterricht, um die Nutzung von Handys zu erlauben.
  • Das Verbot soll die soziale Interaktion und Konzentrationsfähigkeit der Schüler fördern, indem Handys nur bei pädagogischem Bedarf genutzt werden.
  • Bei mehrtägigen Schulveranstaltungen ist eine altersgerechte Nutzung der Geräte vorgesehen, um Kommunikation mit den Eltern zu ermöglichen.
  • Die Bundesschulsprecherin sieht in der Verordnung einen guten Mittelweg, da sie klare Regeln schafft und die Schulautonomie nicht einschränkt.