Verfassungsausschuss empfiehlt Beharren auf Coronagesetze

Die mit rot-blauer Mehrheit gefassten Einsprüche des Bundesrats gegen vier der 13 zuletzt vom Nationalrat beschlossenen COVID-19-Gesetze werden wie erwartet ins Leere laufen. Der Verfassungsausschuss hat Montag dem Plenum - für die Sitzung am Mittwoch - mit türkis-grüner Mehrheit und teils auch pinker Zustimmung empfohlen, die Einwände zu verwerfen und die ursprünglichen Beschlüsse zu wiederholen.

Die mit rot-blauer Mehrheit gefassten Einsprüche des Bundesrats gegen vier der 13 zuletzt vom Nationalrat beschlossenen COVID-19-Gesetze werden wie erwartet ins Leere laufen. Der Verfassungsausschuss hat Montag dem Plenum - für die Sitzung am Mittwoch - mit türkis-grüner Mehrheit und teils auch pinker Zustimmung empfohlen, die Einwände zu verwerfen und die ursprünglichen Beschlüsse zu wiederholen.

Das betrifft neben den Novellen zum Epidemie- und zum Freiwilligengesetz auch das Finanz- und Steuerpaket sowie die rechtlichen Grundlagen für das Wiederhochfahren des Behördenbetriebs. SPÖ und FPÖ hatten u.a. fehlende Begutachtung, drohende Eingriffe in Grundrechte, unzureichende Informationen der Opposition, zu viel Ermessensspielraum für Behörden, Doppelgleisigkeiten bei der Unternehmenshilfen-Prüfung und fehlende Befristung für die Möglichkeit der Veranstaltungs-Auflagen im Epidemiegesetz kritisiert.

Zudem befürchten sie eine Einschränkung von Parteienrechten in Verwaltungsverfahren und vermissen eine klare Widmung der für freiwilliges Engagement in der Coronakrise lockergemachten 600.000 Euro. Die SPÖ brachte im Verfassungsausschuss laut Parlamentskorrespondenz zwei Abänderungsanträge ein - zum Epidemiegesetz und zu den Verwaltungsverfahren -, sie fanden keine Mehrheit. Die Novelle zum Epidemiegesetz missfällt auch NEOS - die in diesem Fall den türkis-grünen Beharrungsbeschluss nicht mittrugen.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) und Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) zeigten zwar ein gewisses Verständnis für die Kritik an fehlenden Begutachtungsverfahren. Aber für Anschober ist teilweise Tempo immer noch "Gebot der Stunde". Extrem wichtig, um eine zweite Virus-Welle zu unterbinden, sei das Screening, für das im Epidemiegesetz Rahmenbedingungen geschaffen werden. Eine zeitliche Befristung hält er nicht für nötig; beim Screening-Programm sei ohnehin ein Ablaufdatum mit Ende 2021 eingebaut.

ribbon Zusammenfassung
  • Die mit rot-blauer Mehrheit gefassten Einsprüche des Bundesrats gegen vier der 13 zuletzt vom Nationalrat beschlossenen COVID-19-Gesetze werden wie erwartet ins Leere laufen.
  • Der Verfassungsausschuss hat Montag dem Plenum - für die Sitzung am Mittwoch - mit türkis-grüner Mehrheit und teils auch pinker Zustimmung empfohlen, die Einwände zu verwerfen und die ursprünglichen Beschlüsse zu wiederholen.