Verdacht auf Amtsmissbrauch: Erste Zeugen in Causa Waldhäusl befragt
Ein früherer Kabinettsmitarbeiter des Freiheitlichen berichtete über Vorgaben wie Stacheldrahtzaun und Hund für das Asylquartier Drasenhofen (Bezirk Mistelbach). Der Prozess am Landesgericht rund um die Verlegung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen 2018 wird am 28. März fortgesetzt.
Der 48-jährige frühere Kabinettsmitarbeiter berichtete, rund um eine neue Unterkunft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sei 2018 ein Standort "nicht unbedingt in einer Großstadt" gesucht worden, "damit ja nichts passiert", weil Protest aus der Bevölkerung - etwa Aktionen mit Plakaten oder Graffiti am Gebäude - befürchtet worden sei. Waldhäusl habe beispielsweise gesagt, dass ein Zaun für Drasenhofen "nicht schlecht" wäre, zudem habe er sich einen Hund für das Quartier gewünscht. "Ich sehe das aus meiner subjektiven Sicht schon als eine Art Weisung", die rechtliche Prüfung sei Sache der Fachabteilung gewesen.
"Gewisse Sachen waren einzementiert"
Zum Zaun meinte der Zeuge konkret: "Das war ein Thema, wo nicht daran gerüttelt werden sollte." Über wichtige Punkte sei bereits im kleinen Kreis mit Waldhäusl entschieden worden, dem er nicht angehört habe. "Gewisse Sachen waren einzementiert", erklärte der 48-Jährige. Gleichzeitig hielt er jedoch fest: Eine rechtswidrige Weisung sei nicht umzusetzen.
Vorgaben des Asyllandesrats wie Stacheldrahtzaun und Hund hatte der Mitarbeiter seiner Aussage zufolge an die Verantwortlichen in der Fachabteilung zur Prüfung weitergeleitet. "Die Rechtsmeinung war offensichtlich da, dass das in Ordnung ist", meinte der damalige Sachbearbeiter. Die Kommunikation lief großteils über die Zweitbeschuldigte.
Zur laut Anklage unter Zeitdruck erfolgten Inbetriebnahme des Quartiers in Drasenhofen sagte der Zeuge, Waldhäusl habe damals geäußert, dass die Eröffnung "schneller gehen müsse". Dass nicht viel Zeit für die Inbetriebnahme bleibe, habe er dem Landesrat aber sehr wohl gesagt, widersprach er den Angaben des FPÖ-Politikers.
Bewohnerliste kam von der Fachabteilung
Nach Drasenhofen verlegt wurden Jugendliche, die "eine gewisse Auffälligkeit gezeigt haben oder mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind", erklärte der Mann, der acht Monate lang im Kabinett von Waldhäusl als stellvertretender Büroleiter beschäftigt war. Entsprechende Vorfälle seien festgehalten worden. Die Bewohnerliste kam von der Fachabteilung. "In dem Fall hat er die Liste gesehen und auch entschieden", berichtete der Zeuge über Waldhäusl. Im Detail konnte er sich teilweise nicht mehr an die damaligen Vorgänge erinnern. Entgegen der Angabe des Landesrats ist der 48-Jährige kein Jurist, sondern hat Verwaltungswissenschaften studiert.
Als nächste Zeugin wurde eine damals für Verlegungen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zuständige Landesbedienstete befragt. Entscheidungen habe sie zunächst gemeinsam mit Psychologinnen getroffen. Ab Herbst 2018 habe sich das geändert. Die Zweitangeklagte meinte laut der 29-Jährigen dazu, "es ist ja kein Wunschkonzert und es gibt zu viele Verlegungen". Die 55-jährige Mitbeschuldigte erklärte in Folge am Montag, sie habe hier die Ansicht ihres damaligen Vorgesetzten wiedergegeben und über Verlegungen nach Rücksprache mit ihrem Chef entschieden.
Befragung der Mitangeklagten beendet
In Bezug auf Drasenhofen war die Zeugin ihren Angaben zufolge nur für die Administration verantwortlich. Die Namen der zu verlegenden Bewohner habe sie von der Zweitangeklagten oder weitergeleitet vom Büro Waldhäusl erhalten. Die Weisung, dass Jugendliche am 30. November 2018 an einen anderen Standort wechseln und aus der Grundversorgung entlassen werden sollten, stammte demnach vom Kabinett des Landesrats und wurde über die Fachabteilung weiter kommuniziert. Die Minderjährigen waren in Folge nach St. Gabriel in Maria Enzersdorf (Bezirk Mödling) gekommen und rückwirkend wieder in die Grundversorgung aufgenommen worden.
Zuvor wurde am Montagvormittag die Einvernahme der 55-jährigen Mitangeklagten beendet. Der früheren Landesbediensteten wird auch Fälschung eines Beweismittels und Verleumdung angelastet, weil sie im Ermittlungsverfahren eine E-Mail unvollständig vorgelegt und so den Verdacht auf ihren Vorgesetzten gelenkt haben soll. "Mein Postfach war zu klein. Es war nicht darauf auslegt, dass man große Dateianhänge bekommt", erklärte die Beschuldigte. Daher habe sie öfters Teile von E-Mails gelöscht und gehofft, dass die kürzere Nachricht versendet wird. Fragen der Privatbeteiligtenvertreter wollte sie nicht beantworten.
Nächster Termin Ende März
Der 56-jährige Landesrat und die damalige Landesbedienstete sollen laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) im November 2018 die Verlegung von zumindest 14 minderjährigen Asylwerbern in ein der Anklage zufolge ungeeignetes Quartier veranlasst haben. Damit wurden die Jugendlichen laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft einer "ihre Persönlichkeitsentwicklung destabilisierenden Maßnahme unterworfen". Die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sollen damit in ihrem Recht auf Grundversorgung und Unterbringung in einer geeigneten Unterkunft geschädigt worden sein. Aufgrund von Kritik an der Einrichtung hatte Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) wenige Tage nach der Eröffnung des Asylquartiers Drasenhofen die Verlegung der Jugendlichen an einen anderen Standort angeordnet.
Eine für Montag geladene Zeugin erschien aufgrund eines Auslandsaufenthalts nicht, informierte die Richterin. Die Befragung des früheren Vorgesetzten der Zweitangeklagten wurde auf den nächsten Termin der Schöffenverhandlung am 28. März verschoben. Vier weitere Prozesstage sind in Aussicht gestellt, darunter zusätzlich nun auch 25. Mai und 20. Juni.
Zusammenfassung
- Im Amtsmissbrauchs-Prozess gegen den niederösterreichischen FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl und eine frühere Landesbedienstete sind am Montag in St. Pölten erste Zeugen befragt worden.
- Ein früherer Kabinettsmitarbeiter des Freiheitlichen berichtete etwa über Vorgaben wie Stacheldrahtzaun und Hund für das Asylquartier Drasenhofen (Bezirk Mistelbach).
- Der Prozess am Landesgericht rund um die Verlegung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen 2018 wird am 28. März fortgesetzt.