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Unis verteidigen Forschungsgesetz gegen Datenschutzbedenken

Die von der Regierung geplante Forschungsdatenbank wird von den Wissenschaftseinrichtungen einhellig begrüßt. Bedenken der Datenschützer halten die Wissenschafterinnen und Wissenschafter in ihren Stellungnahmen für unbegründet. Universitätenkonferenz und Wirtschaftsforschungsinstitute verweisen auf die Vorteile für den Wissenschaftsstandort Österreich und darauf, dass sogenannte Mikrodaten in anderen EU-Ländern längst beforscht werden dürfen.

Eingerichtet werden soll das "Austrian Micro Data Center" (AMDC) bei der Statistik Austria. Sie soll in einem ersten Schritt die von ihr selbst erhobenen Informationen für die Forschung zur Verfügung stellen. In weiterer Folge könnten zusätzliche staatliche Datenbanken folgen. Damit sollen Universitäten und andere zugelassene Forschungseinrichtungen Informationen aus dem Bildungsstandregister oder dem Unternehmensregister verwenden, verknüpfen und auch mit selbst erhobenen Daten verbinden dürfen.

Durch entsprechende Sicherheitsstandards will die Statistik Austria gewährleisten, dass die Wissenschafter damit beispielsweise den Einfluss unterschiedlicher Bildungsverläufe auf die jeweiligen Arbeitsmarktkarrieren analysieren können, ohne dabei Rückschlüsse auf einzelne Personen anstellen zu können. Insbesondere sollen Identitätsdaten durch Personenkennzeichen ersetzt werden, um die Identifikation einzelner Bürgerinnen und Bürger in den Datensätzen unmöglich zu machen.

Von Wissenschaftseinrichtungen setzt es dafür viel Lob. Begrüßt werden die Pläne neben der Universitätenkonferenz auch von den Unis Wien und Innsbruck, von den Wirtschaftsforschungsinstituten Wifo und IHS sowie von der Gesellschaft für Politikwissenschaft. "Die Novelle ist ein klares Signal für eine evidenzbasierte Politikgestaltung, die in Zeiten von Fake News und sich ausbreitenden Verschwörungstheorien notwendiger ist denn je", schreibt etwa die private Central European University in ihrer Stellungnahme. Die Nationalbank lobt die "optimale Abwägung zwischen Datenschutz und Datenzugang". Und die Abteilung für Welthandel an der WU Wien sieht mit dem besseren Datenzugang einen bisherigen Wettbewerbsnachteil der heimischen Wissenschaft behoben.

Bedenken hatte dagegen zuletzt die Datenschutzbehörde geäußert. Sie forderte in ihrer Stellungnahme weitere gesetzliche Garantien für personenbezogene Daten. Die Bürgerrechtsorganisation epicenter.works warnte gar vor einer "Datenschutzkatastrophe" und vor "unkontrolliertem Zugang zu sensiblen Daten der Verwaltung". Bedenken kommen auch von der Rechtsanwaltskammer. Sie vermisst verpflichtende Vorgaben zur Kontrolle des Datenschutzes durch die wissenschaftlichen Organisationen. Der Ausschluss vom Datenzugang als Sanktion bei Verstößen ist dem Rechtsanwaltskammertag zu wenig. "Dies sollte aber nicht Sanktion, sondern eine Selbstverständlichkeit sein", heißt es in der Stellungnahme, die daher das "relativ rudimentäre Schutzniveau" kritisiert und die völlige Anonymisierung der Forschungsdaten vorschlägt.

Wissenschafter warnen allerdings davor, dass damit der Sinn und Zweck des neuen Gesetzes unterlaufen würde. So betont das wirtschaftsliberale Institut Eco Austria, dass gerade die über Personenkennzeichen verknüpfbaren (also "pseudonymisierten") Daten zentral für die Beantwortung wesentlicher Fragestellungen seien. Vollständig anonymisierte oder aggregierte (also aufsummierte) Datensätze wären dazu nicht ausreichend. "Für zahlreiche Forschungsfragen ist die Verwendung anonymisierter Datenbestände nicht hinreichend bzw. ist es unabdingbar im Laufe des Forschungsprozesses weitere (auch eigene) Datenquellen anknüpfbar zu halten", betont auch die Universitätenkonferenz in ihrer Stellungnahme.

Begrüßt wird der Plan auch vom Rechnungshof, der allerdings auch für sich selbst Zugang zu den Forschungsdatenbanken fordert, um die Ergebnisse für seine Prüftätigkeit verwenden zu können. Auch die Nationalbank hätte ihre Forschungsabteilung gerne explizit im Gesetz erwähnt. Erleichterungen beim Datenzugang würde sich auch Eco Austria wünschen - indem nämlich alle Forschungsinstitutionen automatisch zugangsberechtigt werden, die auch beim europäischen Statistikamt Eurostat akkreditiert sind.

Mehr Geld für die Abwicklung der neuen Aufgaben fordern die Beamtengewerkschaft und der Betriebsrat der Statistik Austria. Beide verweisen darauf, dass die Basisfinanzierung der Statistik Austria seit ihrer Ausgliederung im Jahr 2000 nicht an die Inflation angepasst wurde. Real sei der Beitrag des Bundes für seine Statistiktochter damit um ein Drittel gesunken, kritisiert die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) und fordert - wie auch der Betriebsrat - eine Valorisierung: "Die finanzielle Lage ist so angespannt, dass es an mittel- und längerfristiger Planungssicherheit fehlt."

Nach der Begutachtung muss das Gesetz nun durch den Ministerrat und das Parlament. In Kraft treten soll es ein halbes Jahr nach dem Beschluss. Welche Institutionen zur "Registerforschung" berechtigt werden und somit auf die Daten zugreifen dürfen, muss die Statistik Austria dann im Internet veröffentlichen. Auch die Hauptergebnisse der Forschung sind online und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

ribbon Zusammenfassung
  • Die von der Regierung geplante Forschungsdatenbank wird von den Wissenschaftseinrichtungen einhellig begrüßt.
  • Bedenken der Datenschützer halten die Wissenschafterinnen und Wissenschafter in ihren Stellungnahmen für unbegründet.
  • In weiterer Folge könnten zusätzliche staatliche Datenbanken folgen.
  • Bedenken hatte dagegen zuletzt die Datenschutzbehörde geäußert.
  • Sie forderte in ihrer Stellungnahme weitere gesetzliche Garantien für personenbezogene Daten.