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Umstrittene Staatshilfe: EU-Kommission verklagt London

Die EU-Kommission verklagt das Vereinigte Königreich wegen eines umstrittenen Urteils zu Staatshilfen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Dabei geht es um eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in London, der einer Forderung von Investoren nach Entschädigung vom rumänischen Staat recht gab. Diese Zahlung stellt nach Ansicht der EU-Kommission jedoch eine unzulässige Staatshilfe dar, wie diese am Mittwoch mitteilte.

Britische Gerichte sind nach Ansicht der Kommission aber nicht zuständig. Am Ende des Vertragsverletzungsverfahrens könnte der EuGH eine Geldstrafe gegen das Vereinigte Königreich verhängen.

EuGH in Austrittsvertrag geregelt

Hintergrund ist ein langwieriges Verfahren, in dem schwedische Investoren den Umweg über britische Gerichte gesucht hatten. Rumänien hatte im Zuge seines EU-Beitritts 2005 ein gegen EU-Recht verstoßendes Förderprogramm vier Jahre früher als geplant auslaufen lassen. Die Investoren verlangten Schadenersatz von Rumänien für die versprochenen staatlichen Beihilfen zuzüglich entgangener Gewinne. Ein Schiedsgericht gab ihnen im Jahr 2013 recht, dem setzte die EU-Kommission jedoch einen Riegel vor. Solche Schiedssprüche daraufhin durch die Gerichte des Vereinigten Königreichs anerkennen und vollstrecken zu lassen, ist nach Ansicht der EU-Kommission nicht mit EU-Recht vereinbar.

Dass Großbritannien auch nach dem Brexit vor dem EuGH verklagt werden kann, ist der Kommission zufolge im Austrittsvertrag geregelt. Die Brüsseler Behörde ist der Auffassung, dass das britische Urteil erhebliche Auswirkungen auf die Anwendung des EU-Rechts bei Investitionsstreitigkeiten hat.

ribbon Zusammenfassung
  • Die EU-Kommission verklagt das Vereinigte Königreich wegen eines umstrittenen Urteils zu Staatshilfen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
  • Dabei geht es um eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in London, der einer Forderung von Investoren nach Entschädigung vom rumänischen Staat recht gab.
  • Diese Zahlung stellt nach Ansicht der EU-Kommission jedoch eine unzulässige Staatshilfe dar, wie diese am Mittwoch mitteilte.
  • Britische Gerichte sind nach Ansicht der Kommission aber nicht zuständig. Am Ende des Vertragsverletzungsverfahrens könnte der EuGH eine Geldstrafe gegen das Vereinigte Königreich verhängen.