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Das sind die Vorwürfe gegen Telegram-Chef Pawel Durow

Der in Frankreich festgenommene Chef der Messenger-App Telegram, Pawel Durow, muss weiter in Untersuchungshaft bleiben. Die U-Haft sei bis Mittwoch verlängert worden, erfuhr AFP am Montag aus Ermittlerkreisen.

Durow war Samstagabend am Flughafen Le Bourget bei Paris festgenommen worden. Die Behörden werfen ihm vor, er habe nicht genug dagegen getan, dass Telegram für kriminelle Zwecke genutzt wird. Die U-Haft zur Befragung kann bis zu maximal 96 Stunden verlängert werden.

Anschließend muss der Untersuchungsrichter entscheiden, ob er Durow auf freien Fuß setzt oder ein Ermittlungsverfahren einleitet. Telegram hat sich seit Gründung 2013 als eine Alternative zu US-Plattformen wie WhatsApp etabliert. Dabei verweigert Telegram in der Regel jegliche Herausgabe von Nutzerdaten an Behörden, selbst bei Straftaten.

Lange Liste an Vorwürfen

In der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft wurden weitere Straftaten aufgelistet, bei denen eine mutmaßliche Beteiligung ebenfalls geprüft werde: Betreiben einer Online-Plattform, die illegale Überweisungen und Betrug ermöglicht habe, Geldwäsche, Drogenhandel und die Bereitstellung kryptografischer Dienste für Kriminelle. Auch soll es um die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger auf der Plattform gehen. 

Telegram hatte vor der Erklärung der Staatsanwaltschaft alle öffentlich bekannten Vorwürfe gegen Durow zurückgewiesen. 

ribbon Zusammenfassung
  • Der in Frankreich festgenommene Telegram-Chef Pawel Durow bleibt bis Mittwoch in Untersuchungshaft. Er wurde am Samstagabend am Flughafen Le Bourget bei Paris festgenommen.
  • Die Behörden werfen Durow vor, nicht genug gegen die kriminelle Nutzung von Telegram unternommen zu haben. Die Untersuchungshaft zur Befragung kann bis zu maximal 96 Stunden verlängert werden.
  • Ein Untersuchungsrichter wird entscheiden, ob Durow freigelassen oder ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Telegram verweigert in der Regel die Herausgabe von Nutzerdaten an Behörden, selbst bei Straftaten.