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U-Ausschuss: Vorarlberger Landesregierung will Akten "definitiv nicht" liefern

Die Vorarlberger Landesregierung kommt der Aufforderung des ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschusses nach einer Lieferung von Akten definitiv nicht nach.

Eine entsprechende Frist ist abgelaufen, das Land sieht jedoch die ergänzenden Beweisanforderungen des Ausschusses "entsprechend der Fragestellung korrekt beantwortet und die Beantwortung hinreichend begründet". Will der Ausschuss die Akten doch noch sehen, muss er den Verfassungsgerichtshof damit beschäftigen.

Gegenleistungen für Inserate?

Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) wird bezichtigt, für ein Inserat im Magazin des Vorarlberger Wirtschaftsbundes ("Vorarlberger Wirtschaft") Gegenleistungen bei Behördenverfahren angeboten zu haben. Anhand der Akten wollen die Abgeordneten selbst überprüfen, ob Amtsträger in Verfahren Vorteile gewährten oder von diesen Amtsträgern Vorteile gefordert wurden. Seitens des Landes wurde das bereits im Juni verneint.

Wallner hat bereits vor dem Sommer eine 188-seitige Liste abgeliefert, in der es um 755 Verfahren ging - gewerberechtliche, wasserrechtliche und umweltrechtliche bei Unternehmen, die in der "Vorarlberger Wirtschaft" inseriert hatten. Die der Liste zugrunde liegenden Akten wurden aber nicht nach Wien übermittelt, weil bei der Durchsicht aller möglicherweise relevanten Akten und Dokumente kein Bezug zum Untersuchungsgegenstand gefunden worden sei, wie Florian Themeßl-Huber, Leiter der Vorarlberger Landespressestelle, damals erklärte.

U-Ausschuss könnte zum VfGH gehen

"Die diesbezügliche Rechtsmeinung des Landes wird von einem unabhängigen Gutachter gestützt. Auch nach vertiefter Prüfung konnte kein Bezug zum Untersuchungsgegenstand festgestellt werden, was die Übermittlung von Akten nach Rechtsmeinung des Landes ausschließt", hieß es am Dienstag. In der Sache habe der Landeshauptmann von Vorarlberg nach einer aufwendigen und umfangreichen Untersuchung all jene Informationen geliefert, die er liefern durfte und liefern musste. Will sich der U-Ausschuss - das Verlangen wird inhaltlich von FPÖ, Grünen und NEOS unterstützt - damit nicht zufriedengeben, muss er den Verfassungsgerichtshof bemühen.

Kritisiert wurde die Haltung der Landesregierung von der SPÖ und den NEOS in Vorarlberg. "Es kann nicht sein, dass die Landesregierung Akten, die zur Aufklärung beitragen könnten, vor dem Nationalrat versteckt", sagte die SPÖ-Abgeordnete Manuela Auer. Offenbar seien in der Landesregierung die Befürchtungen groß, "dass man darin tatsächlich etwas findet". NEOS-Klubobfrau Sabine Scheffknecht stellte fest: "Wer nichts zu verbergen hat, kann alles offenlegen." Offenbar sei die Vorarlberger Volkspartei nicht an Transparenz und Aufklärung interessiert und wehre sich mit Händen und Füßen, alle Fakten auf den Tisch zu legen.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Vorarlberger Landesregierung kommt der Aufforderung des ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschusses nach einer Lieferung von Akten definitiv nicht nach.
  • Eine entsprechende Frist ist abgelaufen, das Land sieht jedoch die ergänzenden Beweisanforderungen des Ausschusses "entsprechend der Fragestellung korrekt beantwortet und die Beantwortung hinreichend begründet".
  • Will der Ausschuss die Akten doch noch sehen, muss er den Verfassungsgerichtshof damit beschäftigen.