U-Ausschuss: Video wurde SPÖ für "siebenstelligen" Betrag angeboten
Die SPÖ hätte beim Ibiza-Video zweimal zuschlagen können, einmal im Jahr 2017 und einmal 2018. Der Wiener Anwalt trat sowohl an den SPÖ-nahen Werber Nikolaus Pelinka, zum anderen an den roten Kampagnenleiter im Wahlkampf 2017, Johannes Vetter, heran, um ihnen das belastende Material über Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache zu verkaufen.
Kampagnenleiter mit "argem Video" zu ködern versucht
Vetter erhielt das Angebot bereits im Jahr 2017, während der Kampagne für die Nationalratswahl. Den Anwalt kenne er aus Volksschulzeiten, im Sommer 2017 sei er ihm dann zufällig begegnet, und man habe ein Treffen vereinbart. Bei diesem habe der Anwalt dann angedeutet, dass er einen Mandanten vertrete, der über ein "arges Video" über Strache und den ehemaligen FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus verfüge. Über einen Preis sei jedoch nicht gesprochen worden. Da das Angebot nebulös gewesen sei, habe er dieses nicht weiter verfolgt.
"Siebenstellige" Summe
Bei Pelinka macht der Anwalt dann 2018 ein genaueres Offert. Pelinka kannte den Mann aus seiner Zeit als Praktikant in einer Wiener Anwaltskanzlei Anfang der 2000er-Jahre. Dann habe er Jahre lang nichts mehr von ihm gehört, 2018 habe er ihn schließlich via Facebook kontaktiert und ein Treffen in einem Wiener Kaffeehaus arrangiert. Dabei sei auch der Name Straches erwähnt worden, das Video hätte eine "siebenstellige" Summe kosten sollen. Insgesamt sei Geld offenbar ein wichtiges Motiv für den Anwalt gewesen, schilderte Pelinka.
Er habe schließlich höflich abgesagt, da er sich nicht die Hände habe schmutzig machen wollen, wie Pelinka es formulierte. Überrascht über die Existenz des Materials sei er aber nicht gewesen, habe es sich doch um eine bereits vor dem Treffen kursierende "Urban Legend" gehandelt. Er habe aber den damaligen SPÖ-Parteichef Christian Kern über das Angebot informiert. Dieser sei dem Angebot mit einer Mischung "halb Interesse und halb Neugier" sowie einer Portion Skepsis begegnet, schilderte Pelinka. Kern habe die Einstellung gehabt, dass es auch Unsinn sein könnte. Anschließend habe er noch Thomas Drozda bei einem Kaffee von dem Angebot erzählt. Danach habe er weder von Kern noch von Drozda etwas über das Video gehört.
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Pelinka
Überraschend nicht nur für Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl war, dass offenbar die Staatsanwaltschaft gegen Pelinka ermittelt. Nach der Aussage des ehemaligen SPÖ-Bundesgeschäftsführers Thomas Drozda im U-Ausschuss sei nämlich eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft eingegangen. In dieser wird Pelinka vorgeworfen, in seiner Einvernahme zur Ibiza-Causa nicht "proaktiv" alle Menschen genannt zu haben, denen er vom Ibiza-Video erzählt hat. Erst am Montag sei er dazu von der Staatsanwaltschaft einvernommen worden, berichtete Pelinka.
Überwachung rechtswidrig: Ergebnisse müssen vernichtet werden
Bekannt geworden war am Dienstag indes ein Beschluss des Oberlandesgerichtes Wien, wonach ein großer Teil der Überwachungsmaßnahmen gegen den mittlerweile in Deutschland festgenommenen Privatdetektiv Julian H. rechtswidrig war und aufgehoben wurde. Die in einem gewissen Zeitraum vom Gericht genehmigten Beschlüsse und Daten zur Überwachung von Telefonnachrichten müssen daher aufgehoben, die dabei gesammelten Ergebnisse vernichtet werden, berichtete der "Standard" am Dienstag.
Zusammenfassung
- Das Ibiza-Video ist der SPÖ gleich zwei Mal offeriert worden.
- Der rote Kampagnenleiter im Wahlkampf 2017, Johannes Vetter, erhielt das Angebot im Jahr 2017, während der Kampagne für die Nationalratswahl.
- Der SPÖ-nahe Werber Nikolaus Pelinka traf sich mit dem Anwalt in einem Kaffeehaus, das Video hätte eine "siebenstellige" Summe kosten sollen.
- Er habe schließlich höflich abgesagt, da er sich nicht die Hände habe schmutzig machen wollen, wie Pelinka es formulierte. Überrascht über die Existenz des Materials sei er aber nicht gewesen.
- Überraschend nicht nur für Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl war, dass offenbar die Staatsanwaltschaft gegen Pelinka ermittelt.
- Bekannt geworden war am Dienstag indes ein Beschluss des Oberlandesgerichtes Wien, wonach ein großer Teil der Überwachungsmaßnahmen gegen den Privatdetektiv Julian H. rechtswidrig war und aufgehoben wurde. Die Daten müssen vernichtet werden.