APA/HELMUT FOHRINGER

U-Ausschuss: Verfahrensanwältin wird nach Kritik "nicht mehr eingeladen"

Für Aufsehen sorgte am Mittwoch im ÖVP-Untersuchungsausschuss ein Vorfall rund um die Verfahrensanwältin. Diese soll in der vergangenen Sitzung Unterlagen der SPÖ an die ÖVP weitergegeben haben, was der Verfahrensrichter kritisierte. Sie wird nun nicht mehr eingeladen.

Die Befragung von Nationalratspräsident und Ausschussvorsitzenden Wolfgang Sobotka (ÖVP) im ÖVP-U-Ausschuss startete am Mittwoch mit Verspätung. Grund war eine Debatte um einen Vorfall bei der vergangenen Sitzung, die später von der Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Nina Tomaselli, auch bei der Befragung thematisiert wurde.

Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl schilderte in einem Schreiben an den Vorsitzenden Sobotka einen Vorfall, wonach die Verfahrensanwältin Barbara Weiß zuvor von der SPÖ ausgeteilte Akten der ÖVP zukommen ließ, obwohl diese die Sozialdemokraten wieder einsammeln wollten. Es ging um zwei Seiten, die aus Versehen mit ausgeteilt wurden und persönliche Daten enthielten. Die Verfahrensanwältin habe die zwei Seiten nicht zurück-, sondern an einen ÖVP-Abgeordneten weitergegeben.

Verfahrensrichter spricht Verfahrensanwältin Äquidistanz ab

Damit habe sie der ÖVP einen Vorteil gewähren wollen, zitierte Tomaselli aus dem Schreiben des Verfahrensrichters, der der Verfahrensanwältin aufgrund des Vorfalls die "erforderliche Äquidistanz" absprach.

Pöschl forderte in dem Schreiben weiters "angemessene Konsequenzen". Weiß, die am Mittwoch von ihrem Stellvertreter Andreas Joklik vertreten wurde, rechtfertigte das in ihrem Antwortschreiben damit, dass es ihre Intention war, dass alle denselben Wissensstand haben sollten.

NEOS-Fraktionsführerin Stephanie Krisper teilte über Twitter mit, dass die ÖVP auf die Verfahrensanwältin bestanden habe.

Keine Abberufung möglich, aber Nicht-Einladung

Die Verfahrensanwältin - die über die Wahrung der Rechte aller Auskunftspersonen achtet - kann nicht abberufen werden, sondern muss selbst vom Mandat zurücktreten. Dies hat sie bisher laut "ORF.at" nicht gemacht. Die Parlamentsdirektion erklärte gegenüber dem "Kurier", dass man die Verfahrensanwältin "wohl künftig nicht mehr einladen" werde, da ohnehin mehrere Verfahrensanwälte zur Verfügung stünden.

ribbon Zusammenfassung
  • Für Aufsehen sorgte am Mittwoch im ÖVP-Untersuchungsausschuss ein Vorfall rund um die Verfahrensanwältin.
  • Diese soll in der vergangenen Sitzung Unterlagen der SPÖ an die ÖVP weitergegeben haben, was der Verfahrensrichter in einem Schreiben an Vorsitzenden Sobotka kritisierte.
  • Es ging um zwei Seiten, die aus Versehen mit ausgeteilt wurden und persönliche Daten enthielten. Die Verfahrensanwältin habe die zwei Seiten nicht zurück- sondern an einen ÖVP-Abgeordneten weitergegeben.
  • Damit habe sie der ÖVP einen Vorteil gewähren wollen, zitierte Tomaselli aus dem Schreiben des Verfahrensrichters, der der Verfahrensanwältin aufgrund des Vorfalls die "erforderliche Äquidistanz" absprach.
  • Die Parlamentsdirektion erklärte gegenüber dem "Kurier", dass man die Verfahrensanwältin "wohl künftig nicht mehr einladen" werde.