Teuerung: Entlastung für Arbeitnehmer geringer als angekündigt
Ein Bericht des Budgetdienstes des Parlaments sieht das jedoch anders, berichtete die "Wiener Zeitung" am Mittwoch. "Die Berechnungen des Budgetdienstes haben ein deutlich geringeres Entlastungsvolumen ergeben", heißt es darin.
Worum geht es?
Die Regierung kündigte als Entlastung für Arbeitnehmer:innen einen steuerlichen Absetzbetrag an. Personen mit niedrigem Einkommen können diesen negativsteuerlichen Teuerungsabsetzbetrag in der Höhe von 500 Euro für 2022 geltend machen. Dafür wird 2023 weniger an Steuern in die Arbeitnehmer:inneveranlagung eingezahlt.
Die maximale Entlastung erhalten Bruttogehälter zwischen 1.100 und 1.800 Euro. Bis zu einem Bruttogehalt von ungefähr 2.500 Euro sinkt die Entlastung auf null Euro. Bei Bruttogehältern unter 1.100 Euro ist die Entlastung wegen der Obergrenze bei der Negativsteuer mit 70 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge geringer, so der Budgetdienst
Tatsächliche Höhe der Entlastungen unklar
Wie hoch die Entlastungen tatsächlich ausfallen, führen die Budgetkontrolleure in ihrem Bericht nicht an. Als Teil des Maßnahmenbündels der Bundesregierung zur Abfederung der Inflation können Arbeitnehmer für 2022 einen negativsteuerfähigen Teuerungsabsetzbetrag in Höhe von 500 Euro geltend machen, der 2023 zu Mindereinzahlungen führt. Durch diese Maßnahme erhoffte sich das Finanzministerium Entlastungen von einer Milliarde Euro.
Zusammenfassung
- Die "Entlastungsmilliarde" des Finanzministeriums dürfte deutlich geringer ausfallen.
- Ein Bericht des Budgetdienstes des Parlaments sieht das jedoch anders, berichtete die "Wiener Zeitung" am Mittwoch.
- Wie hoch die Entlastungen tatsächlich ausfallen, führen die Budgetkontrolleure in ihrem Bericht nicht an.