Termin für Berufungsverhandlung nach Kurz-Verurteilung offen
Diese Verzögerung ist insofern erklärbar, als die Rechtsvertreter von Kurz und des mitangeklagten und -verurteilten Kurz-Vertrauten Bernhard Bonelli ihre schriftlich ausgeführten Berufungen wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe erst am 8. bzw. 9. Juli beim Landesgericht für Strafsachen eingebracht hatten. Bonelli hatten wegen Falschaussage sechs Monate auf Bewährung ausgefasst. Vorlegen konnte der zuständige Richter die Rechtsmittel der beiden dem OLG erst, nachdem über zahlreiche formale Vorbringen entschieden war, die teilweise in die Instanz gingen.
So hatten die Verteidiger hunderte Protokollberechtigungen beantragt, denen teilweise stattzugeben war. Sie betrafen nicht nur einzelne sinnentstellende Passagen, die irrtümlich ins Protokoll Eingang gefunden hatten, sondern in einer Fülle von Fällen bloße Tippfehler und Buchstaben- und Wortauslassungen bzw. -verdreher. Auch ein unrichtig protokollierter Titel - ein DDr. wurde fälschlicherweise als Mag. verschriftlicht - wurde gerügt. Strittig waren außerdem die Gebühren eines Russisch-Dolmetschers.
Nachdem sämtliche formalrechtlichen Einlassungen der Verteidigung rechtskräftig entschieden waren, konnten deren Rechtsmittel am 21. November dem OLG zur Bearbeitung übermittelt werden. Nun muss ein Senat darüber entscheiden, ob ihnen Berechtigung zukommt oder die erstinstanzliche Verurteilung von Ex-Kanzler Kurz hält.
Der Schuldspruch betraf die seinerzeitige Aufsichtsratsbestellung in der Staatsholding ÖBAG, wo Kurz nach Einschätzung des Erstgerichts bei seiner Befragung im U-Ausschuss die Unwahrheit gesagt haben soll, indem er den Eindruck erweckte, er hätte damit im Wesentlichen nichts zu tun gehabt. Einen Freispruch gab es für Kurz demgegenüber, was die Besetzung des ÖBAG-Vorstandes durch Thomas Schmid anlangte. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) akzeptierte die erstinstanzlichen Entscheidungen. Kurz hat stets bestritten, im U-Ausschuss bewusst falsch ausgesagt zu haben.
Zusammenfassung
- Sebastian Kurz, ehemaliger Bundeskanzler, wurde am 23. Februar 2024 zu acht Monaten bedingter Haft wegen Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss verurteilt. Er hat volle Berufung eingelegt, doch ein Termin für die Verhandlung steht noch aus.
- Die Berufungen von Kurz und seinem Vertrauten Bernhard Bonelli, der zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt wurde, wurden erst im Juli 2024 eingereicht. Die Verzögerung ist auf zahlreiche formale Einwendungen zurückzuführen.
- Das Wiener Oberlandesgericht muss nun entscheiden, ob die Berufungen berechtigt sind. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft akzeptierte die erstinstanzlichen Entscheidungen, während Kurz weiterhin seine Unschuld beteuert.