Staatssekretäre zahlen Über-Bezahlung zurück
Das Kanzleramt hat nach Oppositionskritik ein Gutachten eingeholt - demnach stellt der Höchstbezug schon vor der Aufgabenbetrauung eine "irrtümlich erfolgte Vermögensverschiebung" dar - wobei es diese Praxis, gleich mit Angelobung des Maximum zu bezahlen, schon rund 25 Jahre gibt.
Ein Verschulden der Staatssekretäre sei das nicht, es sei vielmehr ein "Fehler im verwaltungsrechtlichen Handeln", zitierte die "ZiB2" das Kanzleramt. Die sechs in der aktuellen Gesetzgebungsperiode betroffenen Staatssekretäre und Staatssekretärinnen verzichten freiwillig auf die Über-Bezahlung zu Beginn - die insgesamt 14.408,40 Euro werden bei den nächsten Gehaltsüberweisung abgezogen.
Geld vor inhaltlichen Aufgaben
Auf Susanne Kraus-Winkler (ÖVP/Tourismus) entfallen 4.975,66 Euro, auf Florian Tursky (ÖVP/Digitalisierung) 4.703,01 Euro, auf Claudia Plakolm (ÖVP/Jugend) 1.938,52 Euro und auf Andrea Mayer (Grüne/Kultur) 333,43 Euro. Ihre Vorgängerin Ulrike Lunacek (Grüne) - die im Mai 2020 zurückgetreten ist - erstattet 1.496,89 Euro zurück und der jetzige Finanzminister Magnus Brunner für seine vorige Tätigkeit als Staatssekretär im Umweltministerium 958,89 Euro.
Seit rund 25 Jahren haben auch alle Vorgänger gleich zu Beginn den Höchstbetrag (aktuell sind das rund 17.000 Euro monatlich) bekommen, auch wenn sie erst einige Zeit nach der Angelobung von ihren Ministern mit inhaltlichen Aufgaben betraut wurden - und ihnen weniger (aktuell 1.900 Euro pro Monat) zusteht, wenn sie nur Vertretungen sind. Rückforderungen von den Amtsträgern früherer Gesetzgebungsperioden sind rechtlich allerdings nicht möglich, ergab das bei einem Salzburger Universitätsprofessor eingeholte Gutachten. Dies weil es zum Teil keine Akten mehr gibt, aber auch weil die Betroffenen das Geld in gutem Glauben bezogen und ausgegeben haben.
Klarstellung soll folgen
Für die Zukunft will die Regierung mit einer gesetzlichen Klarstellung verhindern, dass es zu weiteren "irrtümlich erfolgten Vermögensverschiebungen" kommt. Eine Vorlage dafür gäbe es bereits: Die Bundesräte von SPÖ, FPÖ und NEOS haben vor einem Monat mittels Drittelantrag eine diesbezügliche Gesetzesinitiative in Richtung Nationalrat geschickt. Mit einer Anfrage der SPÖ- und NEOS-Bundesräte war bekannt geworden, dass die aktuell amtierenden Staatssekretäre von Anfang an die höheren Beträge erhalten haben. Das Kanzleramt begründete dies damals mit "langjähriger Staatspraxis" und nahm - gemeinsam mit dem Beamtenministerium - eine Überprüfung vor.
Opposition will Gesetzesänderung
Die Opposition hätte allerdings gerne eine Gesetzesänderung. Die Bundesräte von SPÖ, FPÖ und NEOS haben vor einem Monat mittels Drittelantrag eine Gesetzesinitiative in Richtung Nationalrat geschickt. Dieser Antrag sieht vor, die Betrauung von Staatssekretären im Bundesgesetzblatt kundzumachen. Das brächte Transparenz, und nur mit dieser wäre sichergestellt, dass "irrtümlich erfolgte Vermögensverschiebungen" verhindert werden, drängte SPÖ-Bundesrat Sascha Obrecht in einem Statement gegenüber der APA am Donnerstag auf eine gesetzliche Absicherung. Die anfängliche Überbezahlung der Staatssekretäre war mit einer Anfrage der SPÖ- und NEOS-Bundesräte bekannt geworden.
Zusammenfassung
- Die vier aktuellen Staatssekretäre und zwei ihrer Vorgänger werden zu Anfang ihrer Tätigkeit bezogene, zu hohe Saläre zurückzahlen.
- Das Kanzleramt hat nach Oppositionskritik ein Gutachten eingeholt - demnach stellt der Höchstbezug schon vor der Aufgabenbetrauung eine "irrtümlich erfolgte Vermögensverschiebung" dar.