Spendenorganisationen und NPOs wollen Steuerbegünstigung für Bildung
Zuwendungen von Bildungsstiftungen unterliegen darüber hinaus noch der Kapitalertragssteuer. Das geltende Steuerrecht verhindere damit, dass Spenden für Bildungsprojekte in voller Höhe ihrem Zweck zukommen. "Eine völlig paradoxe Gesetzeslage, die Österreichs Bildungseinrichtungen ungerechtfertigt gegenüber anderen Spendenzwecken benachteiligt", so Günther Lutschinger, Geschäftsführer des Fundraising Verband Austria.
Es sei "nicht nachvollziehbar, warum bei der Bildung Spenden an Schulen in Nachbarländern oder im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit absetzbar sind, für Unterstützung an österreichischen Brennpunktschulen aber nicht", meinte auch die Generalsekretärin des Verbandes für gemeinnütziges Stiften, Ruth Williams.
Insgesamt werden jährlich 225 Mio. Euro an Spenden steuerlich geltend gemacht - das ist in etwa jeder dritte Spendeneuro, rechnen die Organisationen vor. Neben Bildung seien derzeit auch Tierschutz und Sport per Gesetz ausgeschlossen. Von 750 Mio. Euro Gesamtspenden in Österreich seien damit 94 Prozent bzw. 705 Mio. spendenbegünstigt. Rund 45 Mio. oder sechs Prozent verteilen sich dagegen auf nicht begünstigte Zwecke.
Zusammenfassung
- Spendenorganisationen, NPOs und Stiftungen verlangen Steuererleichterungen für Zuwendungen an heimische Schulen und Bildungsorganisationen.
- Derzeit seien diese - anders als Hochschulen und ausländische Einrichtungen - von der Spendenbegünstigung im Steuerrecht ausgeschlossen, kritisierten der Fundraising Verband sowie Bildungs-NPOs in einer Aussendung am Dienstag.