Sonderbetreuungszeit bis Jahresende verlängert
Mehrere Forderungen der Opposition wurden vertagt oder blieben in der Minderheit. Davon betroffen waren die SPÖ-Forderung zur Einführung eines Pflegestipendiums 2022, FPÖ-Anträge zur Einrichtung einer internen Revision im Arbeitsministerium und für Zugangsbeschränkungen zum österreichischen Arbeitsmarkt und die NEOS-Anliegen zur Absenkung der Kammerumlagen, zur Einführung eines Arbeiterkammer-Kollektivvertrags und zur Lohnnebenkosten-Senkung. Zur Kenntnis genommen wurden mehrere Berichte zur Kurzarbeit und zur Sonderbetreuungszeit.
Einen neuerlichen Rechtsanspruch auf bis zu drei Wochen Sonderbetreuungszeit für Eltern betreuungspflichtiger Kinder sieht ein Antrag der Koalitionsparteien vor, der mit der Stimmenmehrheit von ÖVP, Grünen und SPÖ angenommen wurde. Voraussetzung ist, dass sich die Kinder mit dem Coronavirus infiziert haben und sie die Schule, den Kindergarten oder eine andere Kinderbetreuungseinrichtung aufgrund geltender Verkehrsbeschränkungen nicht besuchen können.
Das betrifft gemäß den Erläuterungen derzeit Kinder in Volksschulen, aber etwa auch Krabbelstuben und die Betreuung durch Tageseltern. Weiters soll der Rechtsanspruch im Fall einer behördlichen Schließung von Klassen oder Kindergruppen - diesfalls auch für ältere Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr - zum Tragen kommen. Gelten sollen die Bestimmungen rückwirkend ab 5. September bis zum Ende des laufenden Jahres. Für die notwendige Betreuung von Menschen mit Behinderungen sind analoge Bestimmungen vorgesehen.
Wie bereits in den vergangenen Phasen der Sonderbetreuungszeit (Phase 6 endete am 8. Juli 2022) sollen die Arbeitgeber die Kosten für die Freistellung ihrer Mitarbeiter aus Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds ersetzt bekommen. Die Möglichkeit, Sonderbetreuungszeit auf freiwilliger Basis zu vereinbaren, ist nicht mehr vorgesehen. Bereits gewährte Dienst- und Pflegefreistellungen im Geltungszeitraum des Gesetzes können in Sonderbetreuungszeit umgewandelt werden.
Seit Mitte März 2020 können Eltern im Rahmen der Sonderbetreuungszeit von der Arbeit freigestellt werden, wenn sie ihre Kinder coronabedingt zu Hause betreuen müssen. Die Lohnkosten werden den Arbeitgebern vom Bund ersetzt. Finanziert wird das Instrument aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds. Regelmäßige Berichte des Arbeitsministers legen die aktuellen Ausgaben dafür offen. Bis Ende August haben sich die Auszahlungen auf rund 25,45 Mio. Euro erhöht. Von den insgesamt 17.927 Anträgen der Phase 6 wurden bisher 3.694 ausbezahlt und 666 abgelehnt. 13.567 Anträge sind noch offen.
Mit Ende Juli 2022 lagen die Ausgaben für COVID-19-Kurzarbeit bei rund 9,77 Mrd. Euro Inklusive noch offener Verpflichtungen betrug die Budgetbelastung rund 10,3 Mrd. Euro. Das geht aus dem aktuellsten Bericht des Arbeitsministers hervor, der heute gemeinsam mit jenen von April bis Juni im Ausschuss diskutiert wurde. Von Juli bis Dezember 2022 gilt ein Übergangsmodell zur Kurzarbeit für Betriebe, die in nicht-saisonbedingten wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind. Von Kurzarbeit betroffen waren mit Stand Ende Juli insgesamt 1.331.719 Menschen. Der Frauenanteil lag bei 44,6 Prozent. Die Branchen Warenerzeugung, Handel sowie Beherbergung und Gastronomie lagen insgesamt weiter an der Spitze. Die Berichte wurden mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ zur Kenntnis genommen und gelten als enderledigt.
Das Kurzarbeitsmodell werde auch in Zukunft zur Verfügung stehen, versicherte Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP), dies wurde seinen Angaben zufolge auch so mit den Sozialpartnern vereinbart. Wenn sich die Energie- oder Wirtschaftskrise verschärfe, brauche es einen flexiblen Rahmen, war er überzeugt. Derzeit seien 6.000 Personen zur Kurzarbeit vorangemeldet.
Zusammenfassung
- Die Verlängerung der Sonderbetreuungszeit für Eltern von COVID-19-erkrankten Kindern passierte heute den Sozialausschuss mit der Stimmenmehrheit von ÖVP, Grünen und SPÖ.
- Zur Kenntnis genommen wurden mehrere Berichte zur Kurzarbeit und zur Sonderbetreuungszeit.
- Gelten sollen die Bestimmungen rückwirkend ab 5. September bis zum Ende des laufenden Jahres.
- Von Kurzarbeit betroffen waren mit Stand Ende Juli insgesamt 1.331.719 Menschen.