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Russland schickt Straftäter in den Krieg

Das russische Parlament hat die Anwerbung von Straftätern zum Kriegsdienst in der Ukraine legalisiert.

Die Gültigkeit des Dokuments erstreckt sich nicht auf diejenigen, die zuvor wegen terroristischer und extremistischer Handlungen verurteilt wurden sowie wegen Vergehen gegen die sexuelle Unantastbarkeit von Minderjährigen", hieß es einschränkend am Dienstag auf der Seite der Staatsduma. Zudem sollen Soldaten bei geringen Verbrechen nicht verfolgt werden.

Befreiung von Vorstrafen möglich

Während des Kriegseinsatzes sollen Mobilisierte und Freiwillige bei geringen und mittelschweren Verbrechen wie Diebstahl oder Betrug nicht von den Behörden behelligt werden. Zudem sei es möglich, sich durch den Erhalt von Orden beim Kriegsdienst oder durch das Ausscheiden aus dem Dienst nach Verletzung beziehungsweise Erreichen der Altersgrenze von Ermittlungen und Vorstrafen zu befreien, heißt es in dem Gesetz.

Wagner-Gruppe soll Schwerverbrecher angeworben haben

Bereits im Sommer vergangenen Jahres wurde bekannt, dass die Söldnertruppe Wagner massiv Straftäter aus Gefängnissen angeworben hat. Dabei sollen auch Schwerverbrecher freigekommen sei. Inzwischen klagt Söldnerchef Jewgeni Prigoschin, dass ihm der Zugang zu den russischen Gefängnissen gesperrt worden sei.

Menschenrechtler kritisieren aber, dass Russland weiter massenhaft Strafgefangene für den Kriegsdienst anwirbt. Demnach nutzt inzwischen vor allem das Verteidigungsministerium den Strafvollzug für die Rekrutierung von Soldaten. Eine gesetzliche Grundlage gab es dafür bisher allerdings nicht.

ribbon Zusammenfassung
  • Das russische Parlament hat die Anwerbung von Straftätern zum Kriegsdienst in der Ukraine legalisiert.
  • Während des Kriegseinsatzes sollen Mobilisierte und Freiwillige bei geringen und mittelschweren Verbrechen wie Diebstahl oder Betrug nicht von den Behörden behelligt werden.
  • Zudem sei es möglich, sich durch den Erhalt von Orden beim Kriegsdienst oder durch das Ausscheiden aus dem Dienst nach Verletzung beziehungsweise Erreichen der Altersgrenze von Ermittlungen und Vorstrafen zu befreien, heißt es in dem Gesetz.