Terror in Villach
Rechtliche Hürden für Massenüberprüfung von Flüchtlingen
Bei einem Messerangriff auf mehrere Passanten in Villach wurde am Samstag ein 14-jähriger Jugendlicher getötet, fünf weitere Personen wurden zum Teil schwer verletzt. Innenminister Karner sprach von einem islamistischen Anschlag mit IS-Bezug.
Karner kündigte am Sonntag an, aus den Ereignissen in Villach Konsequenzen zu ziehen: "Einsperren und abschieben". Zudem sprach er davon, "anlasslose Massenüberprüfungen" in mehreren Bereichen durchführen zu wollen.
Betreffen soll dies "spezielle Zielgruppen" wie Geflüchtete mit syrischer oder afghanischer Herkunft. Dafür bedürfe es allerdings "rechtlicher Weiterentwicklungen", so Karner.
Anlasslose Überprüfung laut Verfassung nicht möglich
Eine "anlasslose Massenüberprüfung" von syrischen oder afghanischen Geflüchteten ist jedoch nicht so einfach umzusetzen. Wie der Verfassungsjurist Heinz Mayer PULS 24 auf Nachfrage erklärte, sei eine solche Maßnahme wohl nicht mit der Verfassung vereinbar.
Eine "anlasslose Massenüberprüfung" von bestimmten Gruppen stelle laut dem Juristen eine Form von rassischer Diskriminierung dar, die die Verfassung verbiete.
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Mayer erklärte, dass die Behörden somit nur den Aufenthaltsstatus von Geflüchteten überprüfen könnten. Erst wenn sich im Zuge dieser Überprüfung Verdachtsmomente einer Radikalisierung ergeben, könne die Exekutive Geflüchtete und allenfalls auch Personen, mit denen diese in Kontakt stehen, genauer überprüfen.
Ohne solche Anhaltspunkte könne verfassungsrechtlich demnach nicht genauer überprüft werden, ob sich eine Person radikalisiert.
Was Behörden bereits dürfen
Nach dem Fremdenpolizeigesetz ist der Exekutive aktuell die Betretung von Wohnorten nur unter gewissen Umständen erlaubt. Konkret können etwa Grundstücke und Arbeitsstellen betreten werden, um zu prüfen, ob die Versorgung den Vorgaben der Grundversorgung entspricht.
Rechtlich möglich ist dies auch, um eines Geschleppten oder einer Person, die illegaler Prostitution nachgeht, habhaft zu werden.
Zudem können Sicherheitsorgane eindringen, wenn die Annahme gerechtfertigt ist, dass darin mindestens drei Fremde aufhältig sind und sich darunter ein Fremder befindet, der sich nicht rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält.
Leichtere Kontrolle von Privatunterkünften
Weiters können Sicherheitsorgane die Orte betreten, um einen Fremden, der sich nicht rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält, bei einer unerlaubten Erwerbstätigkeit zu entdecken. Gleiches ist der Fall, wenn ein Durchsuchungsantrag vorliegt.
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Das Innenministerium will nun von diesen Möglichkeiten verstärkt Gebrauch machen. Zudem soll nach Optionen gesucht werden, wie man auch in Privatunterkünften leichter Kontrollen durchführen kann. Entsprechende Fachexperten des Ministeriums sollen die Befugnisse in diesem Bereich nun weiterentwickeln.
Zusammenfassung
- Nach dem terroristischen Messerangriff in Villach kündigte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) Konsequenzen an.
- Er forderte etwa eine "anlasslose Massenüberprüfung" von Geflüchteten mit syrischer oder afghanischer Herkunft
- Rechtlich dürfte sich dieses Vorhaben jedoch als schwierig herausstellen.