Rechnungshof über Corona-Hilfsfonds: Wenig Sachkenntnis, dafür üppige Gagen

Die türkis-grüne Regierung hat im März 2020 die COFAG eingerichtet, um die Corona-Hilfen auszuzahlen. Der Rechnungshof hat die GmbH geprüft und kommt zu einem vernichtenden Ergebnis: kaum Sachkenntnis oder Transparenz, dafür üppige Gagen für einen aufgeblähten Aufsichtsrat und externe Berater:innen.

"Koste es was es wolle" war das Kredo, das der damalige Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) im März 2020 für den Schutz der heimischen Betriebe in der Corona-Pandemie ausgab. Wie ein Vorabbericht des Rechnungshofes zeigt, galt das Kredo wohl auch für die COFAG GmbH, jene eigens vom Finanzministerium gegründete Gesellschaft, die die Corona-Hilfen von insgesamt 15 Milliarden Euro auszahlen sollte. Zuständig war damals Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP), der vergangenes Jahr kurz nach Sebastian Kurz ebenfalls zurücktrat.

Der Bericht, der dem "Falter" und dem "Standard" vorliegt, zeigt, dass der Corona-Hilfsfonds für externe Berater und einen überdimensionierten Aufsichtsrat ein einträgliches Geschäft war. Der Rechnungshof vermisst bei den Beteiligten rechtliche Sachkenntnis, denn die Beamtenschaft des Finanzministeriums, deren Materie die Förderungen eigentlich wäre, blieb außenvor. Außerdem sei die Transparenz unzureichend. Dies gilt sowohl bei der Vergabe und Auszahlung der Corona-Hilfsgelder als auch bei der Bestellung von zuständigen Personen und der Vergabe von externen Beratungsaufträgen.

"Black Box" Corona-Hilfsfonds

Dass für die Auszahlung der Corona-Hilfsgelder eine private GmbH eingerichtet wurde, statt diese über die Finanzämter oder die staatliche Förderbank AWS abzuwickeln, war höchst unüblich. Entworfen wurde die COFAG zudem von der Anwaltskanzlei Schönherr - zum Tagsatz von 4.032 Euro. Die Kanzlei erhielt dafür einen Auftrag vom Ministerium - aber zwar nur mündlich.  Offizielle Dokumentation gibt es keine, die Rechnungsprüfer:innen müssen sich an den persönlichen Notizen  des späteren COFAG-Geschäftsführers Bernhard Perner orientieren.

Die Corona-Förderungen sind durch die Abwicklung über eine private GmbH den Transparenzregeln des Ministeriums entzogen und damit auch der Kontrolle durch das Parlament. Die Oppositionsparteien SPÖ, FPÖ und NEOS kritisierten dies von Anfang an - zurecht, wie sich nun zeigt.

Mehr dazu: 

Mangelnde Sachkenntnis...

Die erste Aufgabe der COFAG besteht darin, Staatshaftungen für Großunternehmen aufzusetzen - sprich diese einzurichten, den Ablauf zu planen und die Kriterien zu sortieren. Um Kleinbertriebe und Ein-Personen-Unternehmen (EPUs) soll sich die Wirtschaftskammer mit dem Härtefallfonds kümmern. Die Begründung für die Aufteilung ist laut "Falter"-Bericht ironischerweise, dass sich die Wirtschaftskammer mit Förderungen und Zuschüssen auskenne. An Sachkenntnis mangelt es der COFAG. Dort sitzen Anwält:innen - teilweise ohne Leistungsbeschreibung, zweites Angebot oder schriftlichen Auftrag - die auf die nötige "Expertise und Erfahrung" des Ministeriums verzichten.

Vom März 2020 bis Juni 2021 soll die COFAG Beraterleistungen in Höhe von 21 Millionen Euro zugekauft haben. Vier Millionen seien allein in Rechtsberatungen geflossen, davon wiederum 2,57 Millionen Euro für Leistungen von Schönherr. Externe Berater:innen sollten eigentlich nur "allfällig" zugezogen werden, so der Rechnungshof.

... dafür üppige Gagen

Nicht nur die mangelnde Eignung kritisiert der Rechnungshof, auch die Auswahl und Bestellung des Personals stößt auf Kritik. Geschäftsführer Perner war zunächst Kabinettsmitarbeiter im Finanzministerium, später Geschäftsführer der ABBAG (die Abwicklungsgesellschaft für die staatliche Bankenhilfen nach der Finanzkrise) und gleichzeitig in der staatlichen Beteiligungsgesellschaft ÖBAG. Er hatte somit zeitweise Dreifachfunktionen inne und ließ sich diese auch entsprechend entlohnen.

Zudem war die Größe des Aufsichtsrates für die COFAG völlig überdimensioniert. Die Mitglieder kannten sich außerdem aus verschiedenen anderen Aufsichtsräten oder Vorständen - ein enger, geschlossener Kreis. Dass dies alles zulässig sei, ließ man sich ebenfalls in Rechtsgutachten externer Berater:innen bescheinigen. Und die Mitglieder haben hohe Ansprüche: 80.000 Euro pro Jahr betrug die Gage des Vorsitzenden, 60.000 Euro bekamen seine Stellvertreter. Für einfache Aufsichtsratsmitglieder gab es immer noch 40.000 Euro pro Jahr plus 800 Euro pro Sitzungstag.

Im ersten Jahr wendete die COFAG so laut Bilanz 405.186 Euro für den Aufsichtsrat auf. Der Aufsichtsrat hatte mit einem Gutachten von Schönherr untermauert auch eine Haftungsbefreiung durchgebracht. Ein Gesellschaftsrechtler der Rechtsanwaltskanzlei Schönherr habe als Aufsichtsrat-Schriftführer mit 125.000 Euro zu Buche geschlagen, so der "Falter".

Interessenskonflikte bei Fördervergabe

Die Rechnungsprüfer:innen befürchten auch Interessenskonflikte im Aufsichtsrat der COFAG. Der muss Förderungen, die 800.000 Euro übersteigen, absegnen. Dafür müssen die Antragsteller Einsicht in die Bilanzen geben. Wer schon vor der Pandemie in finanziellen Schwierigkeiten steckte, muss mögliche Veräußerungsobjekte offenlegen. "Es bestand das Risiko, dass Aufsichtsratsmitglieder aus Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie möglicherweise wettbewerbsrelevanten Informationen des antragstellenden Unternehmens Nutzen ziehen konnten", so der Rechnungshof laut "Falter".

Falter-Journalistin Eva Konzett im Gespräch mit PULS 24 zur Causa: 

ribbon Zusammenfassung
  • Die türkis-grüne Regierung hat im März 2020 die COFAG eingerichtet, um die Corona-Hilfen auszuzahlen.
  • Der Rechnungshof hat die GmbH geprüft und kommt zu einem vernichtenden Ergebnis: kaum Sachkenntnis oder Transparenz, dafür üppige Gagen für einen aufgeblähten Aufsichtsrat und externe Berater.