Prozess nach Sex-Date mit tödlichem Ausgang ab 27. Jänner
Obwohl der 43-Jährige zu viel von dem Wirkstoff GHB (Gammahydroxybuttersäure, Anm.) abbekommen hatte, das Bewusstsein verlor und nicht mehr wieder erlangte, soll sich der Angeklagte weiter an ihm vergangen haben. Er hatte den 43-Jährigen über eine schwule Dating-Plattform kennengelernt und sich mit ihm zu einem Sex-Date verabredet. Dessen Leiche wurde erst mehr als drei Wochen später entdeckt. Nachdem Nachbarn des Angeklagten Verwesungsgeruch wahrgenommen und die Polizei alarmiert hatten, die die Wohnung des 52-Jährigen zunächst aber nicht durchsuchte, ging dieser selbst auf eine Polizeiinspektion und gab an, in seiner Wohnung befinde sich ein Toter.
Der Angeklagte hat bisher bestritten, ein strafbares Verhalten gesetzt zu haben. Nach seiner Festnahme erklärte er, er und der 43-Jährige hätten "Slamming" betrieben, also zwecks zusätzlichem Lustgewinn intravenös psychoaktive Substanzen konsumiert. Er habe versucht, beim 43-Jährigen mit dessen Einvernehmen "eine Vene zu finden". Die Staatsanwaltschaft nimmt dem Mann diese Behauptung unter Verweis auf gutachterliche Feststellungen nicht ab. Es wurden in dieser Sache umfangreiche gerichtsmedizinische und toxikologische Untersuchungen durchgeführt, deren Ergebnisse mit der Verantwortung des Angeklagten nicht in Einklang zu bringen sein sollen. Die Anklagebehörde glaubt daher, dem Mann in diesem Fall das zur Anklage gebrachte Tötungsdelikt nachweisen zu können.
Zusätzlich hat die Staatsanwaltschaft die Unterbringung des Mannes in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt (§ 21 Absatz 2 StGB). Einem psychiatrischen Gutachten zufolge ist er zwar zurechnungsfähig, weist aber eine hochgradig gestörte Persönlichkeitsstörung auf, die ihn äußerst gefährlich macht. Ohne die im Maßnahmenvollzug vorgesehenen haftbegleitenden therapeutischen Behandlungen wären nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zukünftig wieder Straftaten mit schweren Folgen zu befürchten.
Anders sieht das im Zusammenhang mit einem zweiten Toten aus, der schon ein halbes Jahr davor - am 14. Mai 2021 - ebenfalls in der Wohnung des 52-Jährigen entdeckt worden war. Auch mit diesem Mann hatte sich der Angeklagte ein Sex-Treffen ausgemacht. Die Leiche wies - wie der ums Leben gekommene 43-Jährige - eine Einstichstelle am linken Ellenbogen auf, bei einer toxikologischen Untersuchung war man ebenso auf Spuren von GHB gestoßen, und zwar in einer Menge, dass von einer Vergiftung auszugehen war. Kausal für das Ableben dieses Mannes war eine dadurch bewirkte Sauerstoffunterversorgung.
Obwohl Parallelen zwischen den beiden Todesfällen unübersehbar sind, hat die Staatsanwaltschaft den zeitlich gesehen ersten Fall nicht als Tötungsdelikt zur Anklage gebracht. Mit der für ein Strafverfahren nötigen Sicherheit hätten sich die Angaben des 52-Jährigen zum Geschehen im Mai nicht widerlegen lassen, hieß es dazu seitens der Staatsanwaltschaft. Dieser behauptet, sein Sex-Partner sei bereits mit Liquid Ecstasy im Körper bei ihm erschienen, weil man sich zuvor auf "Chem-Sex" geeinigt gehabt hätte. Die genauen Umstände, die zum Ableben dieses Mannes führen, und der genaue Todeszeitpunkt ließen sich nicht mehr klären, weshalb dieser Todesfall nicht Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung sein wird.
Dafür umfasst die Anklage ein Raub-Faktum, bei dem wiederum Liquid Ecstasy eine Rolle gespielt haben soll. Am 5. Juni 2021 hatte sich ein dritter Mann mit dem 52-Jährigen zum Sex getroffen. Dieser fand den 52-Jährigen allerdings nicht sonderlich sympathisch, als er bei ihm erschien, und lehnte daher laut Anklageschrift einen intimen Kontakt ab. Der 52-Jährige überredete ihn zu einem Abschiedsgetränk, bei dem er ihm die psychotrope Substanz ins Getränk gemischt und ihn betäubt haben soll. Nachdem er den Mann außer Gefecht gesetzt hatte, soll der Angeklagte jenem Bargeld und Wertsachen in Höhe von insgesamt 18.000 Euro abgenommen haben. Das Opfer erwachte erst Stunden später aus dem Dämmerzustand.
Der Angeklagte weist bereits 13 Vorstrafen auf. Ein Indiz für seine laut psychiatrischem Gutachten abartige Persönlichkeitsstruktur könnte eine mehr als 30 Jahre zurückliegende Verurteilung sein. In jungen Jahren war der Mann wegen Tierquälerei verurteilt worden, nachdem er 13 Katzen und einige Zebrafinken massakriert hatte. Die Schwurverhandlung ist auf zwei Tage anberaumt, wie Gerichtssprecher Christoph Zonsics-Kral auf APA-Anfrage mitteilte. Das Urteil könnte bei planmäßigem Verlauf am 31. Jänner gesprochen werden. Im Fall eines anklagekonformen Schuldspruchs drohen dem Mann zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft.
Zusammenfassung
- Ab 27. Jänner muss sich ein 52-Jähriger wegen Vergewaltigung mit Todesfolge, Missbrauchs einer wehrlosen Person und schweren Raubes am Wiener Landesgericht verantworten.
- Obwohl Parallelen zwischen den beiden Todesfällen unübersehbar sind, hat die Staatsanwaltschaft den zeitlich gesehen ersten Fall nicht als Tötungsdelikt zur Anklage gebracht.
- Im Fall eines anklagekonformen Schuldspruchs drohen dem Mann zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft.