Rechnungshof sieht bei ÖVP verbotene Zuwendung
Die ÖBB hat der ÖVP für eine Wahlkampf-Veranstaltung 2020 einer Remise in Amstetten überlassen. Der Rechnungshof glaubt, darin eine unzulässige Spende nach dem Parteiengesetz zu erkennen.
Die ÖVP habe trotz Nachfrage keine Unterlagen vorgelegt, die ergeben würden, dass für die Veranstaltung eine Miete bezahlt worden wäre. Daher geht man von einer unentgeltlichen Spende aus. ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker sieht auf "Ö1" keinen "Anlass für eine vertiefte Prüfung". Er wirft dem Rechnungshof Einseitigkeit vor.
Weitere Mitteilungen erfolgen in Zusammenhang mit der Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten der Perchtoldsdorfer Immobilien GmbH (100 Prozent Gesellschafter: Marktgemeinde Perchtoldsdorf) an die Partei mit nur symbolischem Mietzins, wegen möglicher unrichtiger und unvollständiger Angaben im Rechenschaftsbericht zum "Österreichischen Seniorenbund", wegen möglicher unrichtiger und unvollständiger Angaben im Rechenschaftsbericht zur "Tiroler Jungbauernschaft/Landjugend" (der Rechnungshof sieht sie als Jugendorganisation des Tiroler Bauernbundes an) sowie wegen zweier lokaler Personenkomitees.
Rechnungshof vs. Parteien-Transparenz-Senat
Zuletzt hatte der Parteiensenat dem Rechnungshof in Sachen Volkspartei widersprochen. Er stellte klar, dass die ÖVP im Gegensatz zu den Vermutungen der Prüfer die Wahlkampfkosten-Grenze im Jahr 2019 nicht überschritten habe. Der Parteiensenat ist im Kanzleramt angesiedelt.
Im Rechnungshof ist man mit der Arbeit des Senats mäßig glücklich. "Der Rechnungshof muss feststellen, dass der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat im Bundeskanzleramt in letzter Zeit vermehrt formale Standpunkte ins Treffen führt", heißt es in einer Aussendung vom Freitag. Bei inhaltlichen Entscheidungen sei er zurückhaltender.
Aus neuen Kriterien des Senats sei ableitbar, dass der UPTS sinngemäß nunmehr originäre eigene Erhebungs- und Ermittlungstätigkeit durch den Rechnungshof verlange. Zu einer ergänzenden Ermittlungstätigkeit im Rahmen der Rechenschaftsberichts-Kontrolle bietet das Parteiengesetz aber erst mit Herbst 2024 legistisch die Möglichkeit. Erwartet wird vom Rechnungshof nun eine Verlängerung der Verfahrensdauer.
Der Rechnungshof weist darauf hin, dass man im Gegensatz zu den politischen Parteien keine Rechtsmittel gegen Entscheidungen des UPTS ergreifen könne: "Ein solches Rechtsmittel wäre wünschenswert, damit auch dem Rechnungshof der Instanzenzug zum Höchstgericht offensteht." Als Kritik am Parteiensenat will man das alles explizit nicht verstanden wissen.
Zusammenfassung
- Der Unabhängige Parteien-Transparenzsenat muss sich wieder mit der ÖVP auseinandersetzen.
- Der Rechnungshof hat in mehreren Fällen Meldung erstattet.