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Rechtsextremes "Compact"-Magazin verboten

In Deutschland wurde das rechtsextreme Magazin "Compact" verboten. Seit Dienstagmorgen werden Räumlichkeiten und Wohungen durchsucht.

Die deutsche Innenministerin Nancy Faeser hat das vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte "Compact"-Magazin sowie die Conspect Film GmbH verboten. Nach Angaben ihres Ministeriums durchsuchen Einsatzkräfte seit den frühen Morgenstunden Räumlichkeiten der Organisation sowie Wohnungen führender Akteure, der Geschäftsführung und von Anteilseignern in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Von der AfD kam scharfe Kritik an dem Verbot.

Unter anderem wurde ein Haus im brandenburgischen Falkensee durchsucht, dessen Adresse im Impressum des Magazins genannt wird. Ziel der Razzia sei die Beschlagnahmung von Vermögenswerten und Beweismitteln, hieß es in einer Mitteilung.

Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene

Faeser begründete das Verbot damit, dass "Compact" ein "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" sei. Sie sagte: "Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie." Das Verbot zeige, "dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen, die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen".

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Demokratiefeindliche und menschenwürdewidrige Positionen

Schon 2022 urteilte der deutsche Verfassungsschutz, das von Chefredakteur Jürgen Elsässer geleitete Magazin trage "als multimediales Unternehmen demokratiefeindliche und menschenwürdewidrige Positionen in die Gesellschaft". Die führenden Akteure des Magazins unterhalten Kontakte zu wichtigen Akteuren der sogenannten Neuen Rechten.

Höcke

Im Online-Shop von "Compact" kann man unter anderem auch eine Münze mit dem Konterfei des Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke erwerben. Elsässer bringt seine Zuhörer bei Veranstaltungen mit Sprüchen wie "Ami go home und Freundschaft mit Russland" zum Johlen.

Aufwiegelung

Für das Verbot einer Organisation reicht es nicht, wenn diese eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt. Weitere Voraussetzung ist, dass sie dies auch in aggressiv-kämpferischer Form tut. Das deutsche Innenministerium führt in seiner Mitteilung aus, es sei zu befürchten, dass Leser und Zuschauer der Medienprodukte von "Compact" durch die Publikationen, die auch "offensiv den Sturz der politischen Ordnung propagieren, aufgewiegelt und zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung animiert werden".

Die AfD übte scharfe Kritik an dem Verbot. Faesers Entscheidung sei "ein schwerer Schlag gegen die Pressefreiheit", sagten die Parteivorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla in einer gemeinsamen Erklärung. Ein Presseorgan zu verbieten, sei "eine Verweigerung von Diskurs und Meinungsvielfalt". Faeser missbrauche damit ihre Kompetenzen, "um kritische Berichterstattung zu unterdrücken".

ribbon Zusammenfassung
  • Die deutsche Innenministerin Nancy Faeser hat das vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte "Compact"-Magazin sowie die Conspect Film GmbH verboten.
  • Nach Angaben ihres Ministeriums durchsuchen Einsatzkräfte seit den frühen Morgenstunden Räumlichkeiten der Organisation sowie Wohnungen führender Akteure, der Geschäftsführung und von Anteilseignern in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
  • Von der AfD kam scharfe Kritik an dem Verbot.