Prozess nach Brandanschlag auf FPÖ-NÖ auf Oktober vertagt
Der Prozess am Landesgericht St. Pölten gegen einen 21-jährigen Afghanen, der am 12. August 2019 gemeinsam mit drei Unbekannten einen Brandanschlag auf die Landesgeschäftsstelle der FPÖ Niederösterreich verübt haben soll, ist am Donnerstag auf den 6. Oktober vertagt worden. Das Gericht entschied, dass weitere Zeugen befragt werden müssten. Der Angeklagte hatte sich zuvor nicht schuldig bekannt.
Der Angriff, der auch von einer Überwachungskamera aufgezeichnet worden war, hatte sich in den frühen Morgenstunden ereignet. Beim Hantieren mit den Brandbeschleunigern für die Wurfbrandsätze soll sich ein Mitglied des Quartetts selbst angezündet und dabei verletzt haben. Der damals 20-Jährige wurde am 19. August festgenommen, nachdem er das SMZ Ost - Donauspital wegen einer Schulterverletzung aufgesucht hatte. Ihm wird nun versuchte Brandstiftung vorgeworfen.
Der Arzt, der den Angeklagten dort behandelt hatte, identifizierte dessen Blessur als ein bis drei Tage alte Brandwunde. Der Beschuldigte erklärte die Verletzung mit einem zum damaligen Zeitpunkt bereits mehrere Wochen zurückliegenden Sturz. "Die Wunde passte nicht zur Erzählung", sagte der Arzt vor dem Schöffengericht. Auch ein Gutachter kam zum selben Schluss.
Ein Gerichtsmediziner bezeichnete die Möglichkeit, dass der Angeklagte auf der Aufnahme der Überwachungskamera zu sehen sei, aufgrund dessen Körpergröße als "eher unwahrscheinlich". Er verwies jedoch auf Schwankungen bei den Berechnungen von bis zu zehn Zentimetern. Am Tatort gefundene DNA-Spuren belasteten den Beschuldigten ebenfalls nicht.
"Ein Molotowcocktail ist durch die Scheibe eingegangen und hat dort Wahlkampfmaterial entzündet", berichtete Andreas Spanring, Geschäftsführer der FPÖ Niederösterreich, als Zeuge. Verletzt wurde bei dem Anschlag niemand. Die Versicherung kam laut Spanring für fast alle Schäden auf. "Wir haben das Video selbst ausgegeben", kommentierte der Freiheitliche die Tatsache, dass die Aufzeichnungen der Überwachungskamera noch am selben Tag im Internet zu sehen waren.
Dem Afghanen, dessen Asylbescheid rechtskräftig negativ ist, werden zudem gefährliche Drohung, schwere Körperverletzung, Verleumdung und Widerstand gegen die Staatsgewalt zur Last gelegt. Diese Delikte soll er während seiner Inhaftierung im September in der Justizanstalt St. Pölten begangen haben. Der 21-Jährige gab die Verleumdung zu, bekannte sich in den anderen Punkten jedoch ebenfalls nicht schuldig.
Die Vorwürfe wurden im Zusammenhang mit Streitigkeiten mit Zellengenossen erhoben. So soll sich der Angeklagte selbst gewürgt und dafür seine Mithäftlinge verantwortlich gemacht haben, um in eine andere Zelle verlegt zu werden. Außerdem habe er sie mit einem Messer bedroht. Bei der Verlegung in Einzelhaft habe er zudem einen Justizbeamten laut schreiend angegriffen.
Zusammenfassung
- Am Tatort gefundene DNA-Spuren belasteten den Beschuldigten ebenfalls nicht.
- Die Vorwürfe wurden im Zusammenhang mit Streitigkeiten mit Zellengenossen erhoben.