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Urteil: AfD zu Recht rechtsextremistischer Verdachtsfall

Im Streit über die Einstufung der AfD als Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz hat das Oberverwaltungsgericht Münster die Berufungsklage der AfD abgewiesen. Der Verfassungsschutz darf die Partei weiter beobachten.

Das Gericht wies am Montag eine Berufungsklage der AfD gegen ein Urteil der Vorinstanz in Köln zurück. Der Verfassungsschutzes habe bei seinen Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit gewahrt, erklärte das Gericht bei der Urteilsbegründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das OVG ließ zwar keine Revision zu. Die AfD kann aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.

Die Befugnisse des Verfassungsschutzes seien "keineswegs grenzenlos weit", aber eine wehrhafte Demokratie dürfe auch kein "zahnloser Tiger" sein, betonte Gerald Buck, Vorsitzender Richter des 5. Senats, in der Begründung der Entscheidung.

"Unzulässige Diskriminierung"

Es gebe nach Überzeugung des Senats den begründeten Verdacht, "dass es den politischen Zielsetzungen jedenfalls eines maßgeblichen Teils der AfD entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen", hieß es in der Begründung. Das sei laut Grundgesetz eine "unzulässige Diskriminierung".

Das Vorgehen sei mit dem Grundgesetz, dem Europarecht und dem Völkerrecht vereinbar. Die durch das Gericht bestätigte Einstufung erlaubt eine Beobachtung der Partei durch den deutschen Inlandsgeheimdienst.

"Wir werden selbstverständlich die nächste Instanz anrufen", sagte AfD-Bundesvorstandsmitglied Roman Reusch am Montag laut einer Mitteilung der Partei. Das Gericht in Münster hatte in seinem Urteil keine Revision zugelassen. Die AfD kann aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen. AfD-Vize Peter Boehringer kritisierte mit Blick auf das Verfahren eine "ungenügende Sachverhaltsaufklärung". "Hunderten Beweisanträgen nicht nachzugehen grenzt an Arbeitsverweigerung wie schon in der Vorinstanz, was ja gerade der Hauptgrund für die Revision gewesen war."

AfD vor allem im Osten stark

Die AfD hatte sich gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln gewandt, das wegen des Verfassungsschutz-Dienstsitzes in Köln für den Fall in der Vorinstanz zuständig war. Das Kölner Gericht wies im März 2022 eine Klage der AfD gegen die rund ein Jahr zuvor erfolgte Einstufung als Verdachtsfall ab. Die Partei ging in die Berufung. Zu Beginn der Verhandlung am OVG Mitte März in Münster stellte die AfD zahlreiche Befangenheitsanträge gegen die Richter. Ein Anwalt des Verfassungsschutzes warf der AfD vor, damit das Verfahren in die Länge ziehen zu wollen.

Das Urteil fällt mitten in den Wahlkampf für die Europawahl Anfang Juni und in die Vorbereitungen für die Landtagswahlen in Brandenburg, Thüringen und Sachsen. Die AfD ist Umfragen zufolge in den ostdeutschen Bundesländern besonders stark. Die Landesverbände Thüringen und Sachsen werden - wie auch jener in Sachsen-Anhalt - von den Verfassungsschutzbehörden dieser Bundesländer als "gesichert rechtsextrem" eingestuft.

ribbon Zusammenfassung
  • Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft.
  • Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat das Urteil bestätigt, welches die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall klassifiziert.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, was bedeutet, dass weitere rechtliche Schritte folgen könnten.