Parteifinanzen: Zwei Strafen gegen SPÖ aufgehoben

Das Bundesverwaltungsgericht hat Strafen gegen die SPÖ wegen unzulässiger Parteispenden aufgehoben. Der Parteiensenat im Kanzleramt hatte die Partei im Frühjahr zu einer Strafe von 180.000 Euro verurteilt, weil er einen Wahlkampfevent der SPÖ-Gewerkschafter und Inserate des Parlamentsklubs als unzulässige Parteispenden gewertet hatte. Die SPÖ wehrte sich dagegen und hat nun vorerst recht bekommen. Der Senat könnte die Causa aber noch vor den Verwaltungsgerichtshof bringen.

Die SPÖ sieht ihre Rechtsansicht jedenfalls durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt. "Die Entscheidungen belegen, dass die vom politischen Gegner gegen die SPÖ erhobenen Vorwürfe der Verletzung gesetzlicher Vorschriften unberechtigt waren", so Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch in einer Aussendung. Die Wahlveranstaltung der GewerkschafterInnen in der SPÖ und die Inserate des Parlamentsklubs vor der Nationalratswahl 2019 seien "in zulässiger Ausübung des Grundrechtes auf freie Meinungsäußerung gesetzt worden".

Stein des Anstoßes waren eine Wahlkampfveranstaltung der SPÖ-Gewerkschafter im September 2019, sowie Inserate des SPÖ-Parlamentsklubs. Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzleramt wertete beides als zu hohe und damit unzulässige Sachspende. Es war das erste Verfahren wegen eines Verstoßes gegen den "Spendendeckel" von 7.5000 Euro. Die SPÖ sollte dafür 182.000 Euro zahlen. Außerdem verhängte der Senat eine Strafe gegen die zur Einhaltung der Strafbestimmungen des Parteiengesetzes zuständige Mitarbeiterin der SPÖ.

Die Beschwerde dieser Mitarbeiterin war nun offenbar auch entscheidend für die Aufhebung der Strafe gegen die SPÖ. Wie aus den im Rechtsinformation veröffentlichten Entscheidungen der Bundesverwaltungsgerichts hervorgeht, war der Mitarbeiterin nämlich gar nicht die nötige "Anordnungsbefugnis" übertragen worden, "die für eine rechtswirksame Bestellung zur verantwortlichen Beauftragten erforderlich ist". Dies hatte der Senat nicht überprüft. Sie konnte aus Sicht des Gerichts daher nicht belangt werden, weshalb das gesamte Verfahren eingestellt wurde.

Abseits von dieser Formalfrage sieht sich die SPÖ allerdings auch inhaltlich durch den Spruch des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt. Denn das Gericht wertete die Veranstaltung der Gewerkschaftsfraktion nicht als Spende an die Partei. Weniger eindeutig fiel die Bewertung der Inserate des Parlamentsklubs aus. Einerseits wird zwar der deutliche Unterschied zum Wahlkampfmaterial hervorgehoben, andererseits moniert, dass die SPÖ sich nicht gegen die Verwendung des Parteilogos gewehrt habe.

Der Senat hat die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof zu richten. Ob dies erfolgen wird, wollen die drei Mitglieder des Senats nach APA-Informationen kommende Woche entscheiden. Außerdem könnte der Senat das Verfahren neuerlich starten - dann allerdings gegen die tatsächlich vertretungsbefugten Organe der SPÖ.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Parteiensenat im Kanzleramt hatte die Partei im Frühjahr zu einer Strafe von 180.000 Euro verurteilt, weil er einen Wahlkampfevent der SPÖ-Gewerkschafter und Inserate des Parlamentsklubs als unzulässige Parteispenden gewertet hatte.
  • Die SPÖ wehrte sich dagegen und hat nun vorerst recht bekommen.
  • Ob dies erfolgen wird, wollen die drei Mitglieder des Senats nach APA-Informationen kommende Woche entscheiden.