APA/APA (AFP/POOL)/ZOLTAN MATHE

Orban will Bürgermeistern doch nicht entmachten

Die ungarische Regierung macht einen Rückzieher hinsichtlich der vorgesehenen Beschneidung der Kompetenzen von Bürgermeistern im Notstand und zog den scharf kritisierten Gesetzentwurf zurück. Die Bürgermeister sollen auch weiterhin ihre Befugnisse ausüben können, erklärte der ungarische Kanzleiminister Gergely Gulyas.

Die ungarische Regierung macht einen Rückzieher hinsichtlich der vorgesehenen Beschneidung der Kompetenzen von Bürgermeistern im Notstand und zog den scharf kritisierten Gesetzentwurf zurück. Die Bürgermeister sollen auch weiterhin ihre Befugnisse ausüben können, erklärte der ungarische Kanzleiminister Gergely Gulyas.

Den Grund für die Rücknahme des Gesetzentwurfes begründete Gulyas damit, dass "die bisherigen Kritiker der Regelung heute bereits sichtbar nicht mit dieser übereinstimmen". Dabei strebe die Regierung "in der Notlage nach dem möglichst breitesten Zusammenschluss, ohne Beachtung parteipolitsicher Grenzen".

Die Regierung des rechtsnationalen Premiers Viktor Orban verzichtet damit darauf, Bürgermeistern in der Zeit des Notstandes Entscheidungsbefugnisse zu entziehen und diese einer durch die Regierung ernannten Schutzkommission zu übertragen. Der Gesetzentwurf war vom Orban-Stellvertreter Zsolt Semjen in der Nacht auf Mittwoch eingereicht worden. Laut dem geplanten Gesetz hätten sich die Bürgermeister alle eigens geplanten Maßnahmen von der zuständigen Schutzkommission genehmigen lassen müssen.

Das ungarische Parlament hatte erst am Montag ein international massiv kritisiertes Notstandsgesetz beschlossen, das es Orban ermöglicht, zeitlich unbefristet und ohne parlamentarische Kontrolle per Dekret zu regieren.

Das ungarische Verfassungsgericht will die Regierung nach der Verabschiedung des Notstandsgesetzes jedenfalls verstärkt kontrollieren. "Die Gefahrensituation (offizielle Bezeichnung für die aktuelle Notlage, Anm.) bedeutet, dass das Verfassungsgericht die höchste Kontrolle über die Verordnungen der Regierung ausübt - in etwaiger Ermangelung von Sitzungen des Parlaments. (...) Der Verfassungsgerichtshof wird ihre besondere Aufmerksamkeit auf die Entscheidungen der Regierung, die während der Gefahrensituation gefällt werden, lenken, denn diese betreffen die gesamte Gesellschaft", hieß es in einer Mitteilung von Verfassungsgerichtshofpräsident Tamas Sulyok.

Der ungarische Verfassungsgerichtshof darf - anders, als das Parlament - seine Sitzungen während der Notlage auch per Videokonferenz abhalten. Laut der Mitteilung ist es allerdings weiterhin nur über die Gerichte möglich, Eingaben an das Verfassungsgericht zu richten. Eine Ausweitung dieses Eingaberechts etwa auf Parlamentsabgeordnete, wie von einigen Menschenrechts- und Rechtsschutzorganisationen gefordert, gibt es weiterhin nicht.

Menschenrechtler hatten im Vorfeld der Verabschiedung des Notlagegesetzes eine verstärkte Kontrolle der Regierung durch die Verfassungsrichter eingefordert und dabei auch erweiterte Möglichkeiten verlangt, sich an den Verfassungsgerichtshof zu wenden.

Die irischen und dänischen Mitgliedsparteien in der christdemokratisch-konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) fordern wegen des umstrittenen Notstandsgesetzes in Ungarn einen Ausschluss der rechtskonservativen Fidesz von Orban aus der gemeinsamen EVP-Fraktion.

Die grüne EU-Delegationsleiterin Monika Vana plädierte indes für die Schaffung eines europäischen Corona-Demokratie-Monitoring. "Mit diesem Monitoring können die einzelstaatlichen Corona-Maßnahmen erfasst und ihre Gefährlichkeit für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte mithilfe eines Ampelsystems eingestuft werden", sagte Vana. Zudem könne dieses Monitoring als punktgenaues Werkzeug genutzt werden, um die Rücknahme der Notstandsgesetze nach Ablauf der Corona-Krise zu begleiten und die Abschaffung aller demokratiefeindlichen Maßnahmen zu überwachen, so Vana.

Auch die deutsche Bundesregierung kritisierte die Ausweitung der Macht von Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban im Zuge der Corona-Krise. "Ein Notstandsgesetz mit weitreichenden Einschnitten ist ein Anlass zur Sorge", sagte die Sprecherin des Auswärtigen Amtes, Maria Adebahr, am Mittwoch in Berlin.

Auch der österreichische Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) kritisierte das Vorgehen Orbans und forderte Konsequenzen der Europäischen Union. "Das ist nicht hinnehmbar", sagte der Grünen-Politiker der "Zeit" laut einem Vorab-Bericht vom Mittwoch. "Die Europäische Union muss hier von sich aus einschreiten. Es ist auch nicht einzusehen, einer solchen Semidiktatur Unionsgelder anderer demokratischer Staaten zukommen zu lassen."

Am Dienstag hatte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vor einer Aushöhlung der Demokratie gewarnt: "Es ist absolut wichtig, dass Notfall-Maßnahmen nicht zulasten unserer fundamentalen Prinzipien und Werte gehen."

ribbon Zusammenfassung
  • Die ungarische Regierung macht einen Rückzieher hinsichtlich der vorgesehenen Beschneidung der Kompetenzen von Bürgermeistern im Notstand und zog den scharf kritisierten Gesetzentwurf zurück.
  • Die Bürgermeister sollen auch weiterhin ihre Befugnisse ausüben können, erklärte der ungarische Kanzleiminister Gergely Gulyas.
  • Die grüne EU-Delegationsleiterin Monika Vana plädierte indes für die Schaffung eines europäischen Corona-Demokratie-Monitoring.