ÖVP will Aufklärung wegen Fehler im Kurz-Strafantrag
Im dem der APA stellenweise vorliegenden Strafantrag schreiben die Staatsanwälte, die ehemaligen Finanzminister Hartwig Löger und Gernot Blümel (beide ÖVP) hätten in ihren Einvernahmen "wortgleich" ausgesagt. Laut Verteidiger Werner Suppan hat die WKStA im Löger-Protokoll nur die Aussage Blümels zitiert, im Strafantrag aber als Aussage Lögers bezeichnet. Suppan sprach in der Verhandlung von einem "Falschantrag" und fragte sich: "Wo war die Fachaufsicht?"
Laut WKStA habe es sich um einen Fehler beim "Fundstellen-Verweis" im Strafantrag gehandelt, der aber noch in der Hauptverhandlung korrigiert worden sei. Der Verweis auf einen Screenshot sei schlicht ein paar Zeilen zu tief angesetzt worden, sagte ein Sprecher der Anklagebehörde auf APA-Anfrage. Die Ausführungen im Strafantrag seien dennoch korrekt. Zudem hätten Blümel und Löger tatsächlich zum Teil wortident geantwortet.
Dennoch fragten der Generalsekretär der Volkspartei, Christian Stocker, und Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl am Donnerstag via Aussendung: "Wie konnte dieser schwerwiegende Fehler der WKStA übersehen werden?" Der Strafantrag gegen Kurz sei seit Jänner dieses Jahres zwischen den unterschiedlichsten Abteilungen des Justizressorts herumgewandert. Es brauche nun Klarheit über den Hintergrund dieser "Fehlleistung". Jeder Anschein mangelnder Objektivität müsse vermieden werden.
Für Gerstl ist der "Patzer der WKStA" ein Anzeichen dafür, dass nicht sauber gearbeitet worden sei. Er will unter anderem wissen, ob auch das Kabinett von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) involviert gewesen sei und welche Konsequenzen gezogen werden sollen. Der ÖVP-Parlamentsklub wird außerdem "aufgrund der Vielzahl an zu klärenden Fragen" eine parlamentarische Anfrage an das Justizressort einbringen.
"Die ÖVP darf sich jetzt nicht zu Litigation-PR hinreißen lassen, sondern muss die Justiz in Ruhe arbeiten lassen - auch wenn das einzelnen Teilen nach wie vor zu widerstreben scheint", konterte die Justizsprecherin der Grünen, Agnes Prammer, in einer Stellungnahme gegenüber der APA. Es sei "bezeichnend", dass nun Gerstl aktiv werde, der sich schon während der Amtszeit von Kurz "mit pauschalen Angriffen auf Justiz und Rechtsstaat unrühmlich hervorgetan hat". Der angesprochene Sachverhalt sei direkt im Gerichtssaal korrigiert worden. "Das ist auch der richtige Ort dafür", so Prammer.
Indes dürfte sich die Verhandlung gegen Kurz und ursprünglich zwei weitere Personen wegen Falschaussage erheblich verkürzen. Das Verfahren gegen die eigentlich Erstbeschuldigte, Ex-Casinos-Chefin Bettina Glatz-Kremsner, wurde bereits am ersten Verhandlungstag am Mittwoch diversionell erledigt. Sie muss innerhalb von zwei Wochen 104.060 Euro zahlen. Das Verfahren gegen Kurz und Bonelli wurde ausgeschieden.
Ob die Diversion tatsächlich rechtskräftig wird, ist aber noch nicht fix. Bereits in der Hauptverhandlung hatten die Vertreter der WKStA generalpräventive Bedenken geäußert. Rechtsmittel an das Oberlandesgericht Wien einbringen kann die Anklagebehörde aber erst, wenn die Diversion nach der Zahlung ausgesprochen ist.
Zusammenfassung
- Der Strafantrag der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) im Prozess gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz und dessen Kabinettschef Bernhard Bonelli wegen Falschaussage im Ibiza-Untersuchungsausschuss lässt die Wogen in der ÖVP hochgehen.
- Laut WKStA habe es sich um einen Fehler bei einem Verweis gehandelt, der bereits korrigiert sei.
- Die Ausführungen im Strafantrag seien dennoch korrekt.