APA/HERBERT NEUBAUER

Österreich vor zweitem Lockdown: Diese Maßnahmen sollen kommen

Die Regierung wird am Samstag neue Corona-Maßnahmen verkünden. In einem Gesetzesentwurf, der derzeit öffentlich kursiert und auch PULS 24 vorliegt, ist die Vorgehensweise für die kommenden Wochen geregelt. Statement der Regierung um 16:30 Uhr live auf PULS 24.

Am Samstag wird die Regierung neue Maßnahmen verkünden. Ein Verordnungsentwurf dazu liegt auch PULS 24 vor. Darin ist auch eine nächtliche Ausgangsperre von 20 Uhr bis 6 Uhr geregelt. Aus dem Entwurf geht allerdings nicht hervor, wann die Verordnung in Kraft treten soll. Anstelle des Datums steht derzeit noch "xx". Die Verordnung soll bis 30. November gelten.

Zentraler Punkt der Maßnahmen ist eine nächtliche Ausgangssperre. Von 20 Uhr bis 6 Uhr wird es nur mehr unter fünf Voraussetzungen erlaubt sein, die eigene Wohnung zu verlassen:

  1. Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
  2. Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten,
  3. Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens,
  4. berufliche Zwecke, sofern dies erforderlich ist, und
  5. Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung.

Weitere geplante Maßnahmen:

  • Gastronomiebetriebe sollen geschlossen werden.
  • Freizeiteinrichtungen sollen geschlossen werden. Dazu zählen Theater, Opern, Tanzschulen, Museen, etc.
  • Freizeitsportarten bei denen es zu Körperkontakt kommt soll verboten werden.
  • Veranstaltungen, wie Hochzeiten, Filmvorführungen, Ausstellungen etc. sollen untersagt werden. Sportveranstaltungen sollen ohne Zuschauer stattfinden. Der private Wohnbereich ist davon ausgenommen.
  • Geschäfte bleiben tagsüber weiter geöffnet.
  • Schulen- und Kinderbetreuungseinrichtungen bleiben geöffnet. Für die Oberstufen wird der Unterricht auf Distance-Learning umgestellt.
  • Beherbergungsbetriebe (Hotels) dürfen nicht betreten werden. Einzige Ausnahmen sind berufliche Reisen und Nächtigungen zur Stillung des Wohnbedürfnisses.

Weiterhin aufrecht bleibt der Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen und die Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden und Geschäften.

Corona: Staat plant Ersatz für entgangenen Umsatz

Laut dem kursierenden Entwurf der Corona-Verordnung bleiben anders als im Frühjahr Geschäfte und manche Dienstleister offen. Voll treffen wird es wieder die Gastronomie, Hotellerie, Kultur- und Sportbetriebe.

Anders als im Frühjahr soll diesmal diesen Betrieben ohne bürokratische Hürden geholfen werden. Aus Regierungskreisen ist zu hören ist, dass die Regierung den betroffene Branchen 80 Prozent des Umsatzes ersetzen will. Das wäre ähnlich wie in Deutschland, dort zahlt der Staat betroffenen Unternehmen 75 Prozent des Umsatzes des Vormonats.

Im alten Epidemiegesetz gab es eine ähnliche Regelung, diese wurde allerdings von der Regierung außer Kraft gesetzt.

Pressekonferenz am Samstag um 16:30 Uhr

Die endgültigen Maßnahmen wird die Bundesregierung am Samstag um 16:30 Uhr bei einer Pressekonferenz verkünden. Derzeit laufen noch Gespräche mit den Sozialpartnern. Morgen steht noch ein Gespräch mit den Parlamentsfraktionen und den Landeshauptleuten an.   

ribbon Zusammenfassung
  • Am Samstag wird die Regierung neue Maßnahmen verkünden. Ein Verordnungsentwurf dazu liegt auch PULS 24 vor. Die geplanten Maßnahmen im Einzelnen:
  • Nächtliche Ausgangssperre von 20 bis 6 Uhr früh. Ausnahmen gelten wie im Frühjahr: bei Gefahr, zur Betreuung oder Hilfeleistung, zur Grundversorgung, Berufsgründe oder zur Erholung
  • Gastronomie, Veranstaltungslokale, Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen, Freizeitsportarten mit Kontakt sind verboten
  • Schulen und Kindergärten bleiben offen, lediglich die Oberstufe soll auf Distance Learning umgestellt werden.
  • Geschäfte dürfen tagsüber ebenfalls offen bleiben