Österreich verschärft Testpflicht für Pendler
Die schärferen Bestimmungen treten am Donnerstag 0.00 Uhr in Kraft, teilte das Gesundheitsministerium Montagabend mit. Das betrifft Pendler aus allen Nicht-EU- und EWR-Staaten sowie aus den "Hochinzidenzstaaten" Bulgarien, Estland, Frankreich, Italien, Malta, Polen, Schweden, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern. Für Pendler aus EU- und EWR-Staaten, die keine Hochinzidenzstaaten sind, gilt weiterhin, dass sie bei Einreise ein Testergebnis vorlegen müssen, das nicht älter als sieben Tage ist.
"Pre-Travel-Clearance"-Daten alle 28 Tage erneuern
Falls kein Testergebnis oder ein entsprechendes ärztliches Zeugnis bei der Einreise vorgewiesen werden kann, muss unverzüglich, jedenfalls innerhalb 24 Stunden, ein molekularbiologischer der ein Antigen-Test durchgeführt werden. Regelmäßige Pendler werden außerdem dazu verpflichtet, sich elektronisch über das Formular der "Pre-Travel-Clearance" zu registrieren. Diese Registrierung muss jeweils bei Änderung relevanter Daten, spätestens jedoch alle 28 Tage, erneuert werden. Bisher war dies einmal wöchentlich erforderlich.
Aufgrund der epidemiologischen Entwicklung wurde außerdem Norwegen von der Liste der Staaten mit geringen Infektionszahlen gestrichen. Auf der Liste sind nunmehr weiterhin Australien, Island, Neuseeland, Singapur, Südkorea und der Vatikan.
Zusammenfassung
- Mit einer am Montag verlautbarten Novelle der Einreise-Verordnung verschärft Österreich die Testpflichten für Pendler, um mehr Schutz vor neuen Corona-Virusvarianten zu schaffen.
- Die schärferen Bestimmungen treten am Donnerstag 0.00 Uhr in Kraft, teilte das Gesundheitsministerium Montagabend mit.
- Pendler aus zahlreichen Staaten müssen nun bei der Einreise einen negativen PCR-Test oder Antigen-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist.