Mikl-Leitner regiert mit LandbauerAPA/APA/HELMUT FOHRINGER/HELMUT FOHRINGER

Opposition denkt tatsächlich über Beschwerde gegen Wahl Mikl-Leitners nach

Der Verfassungsjurist Karl Stöger sprach von einer "unklaren Rechtslage", weshalb die Wahl von Mikl-Leitner zur Landeshauptfrau von Niederösterreich und von Udo Landbauer zu ihrem Stellvertreter ungültig gewesen sein könnte. Die Opposition denkt darüber nach, zum Verfassungsgerichtshof zu gehen. Sie hat bis Donnerstag Zeit.

SPÖ, Grüne und NEOS beraten am Dienstag über die weitere Vorgangsweise, wie die APA berichtet. Sie haben aber nur noch bis Donnerstag Zeit. Eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof müsste innerhalb von vier Wochen nach der konstituierenden Sitzung eingebracht werden, informierte die Landtagsdirektion. 

Im Kern geht es um die Berücksichtigung der ungültigen Stimmen bei der Wahl von Mikl-Leitner und Landbauer in der konstituierenden Sitzung am 23. März. Die FPÖ wählte weiß, damit reichten die Stimmen der ÖVP. Mikl-Leitner wurde mit 24 von 41 gültigen Stimmen als Landeshauptfrau bestätigt. Ähnlich war die Situation bei Landbauer. Der Freiheitliche kam als LH-Stellvertreter auf 25 von 44 gültigen Stimmen.

Rechtslage "nicht eindeutig"

Wie berichtet, ist die Rechtslage für den renommierten Verfassungsjuristen Karl Stöger "nicht eindeutig", dementsprechend habe eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) Chancen. Denn: "Die Landesverfassung sieht bei der Wahl der Landesräte vor, dass leere Stimmzettel 'außer Betracht' bleiben. Bei der Wahl zur Landeshauptfrau und ihren Stellvertretern fehlt diese Anordnung", wie Stöger sagte.

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Für den Juristen sind daher zwei Lesearten möglich: Wenn ungültige Stimmen bei Landesräten ausgeschlossen sind, könnte das auch für höhergestellte Regierungsmitglieder gelten. Oder: Weil die Verfassung diese Regelung nur bei den Landesräten explizit vorsieht, gilt sie bei der Landeshauptfrau gerade deswegen nicht. 

Landtagsdirektion widerspricht

Die Landtagsdirektion widerspricht dem Juristen allerdings: Die Geschäftsordnung des Landtages sehe vor, dass alle Wahlen im Landtag durch einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen entschieden werden, leere Stimmzettel seien demnach ungültig. 

Für Stöger ist klar: "Das wäre eine Frage, die der Verfassungsgerichtshof klären müsste". Die Oppositionsparteien denken über eine entsprechende Beschwerde nach. Würde der VfGH die Wahl für ungültig erklären, wären Mikl-Leitner und Landbauer ab der Kundmachung nicht mehr im Amt. In dem Fall würden Vertretungsregelungen greifen, erläuterte der Jurist. Die beiden Wahlvorgänge müssten im Landtag erneut durchgeführt werden.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Verfassungsjurist Karl Stöger sprach von einer "unklaren Rechtslage", weshalb die Wahl von Mikl-Leitner zur Landeshauptfrau von Niederösterreich und von Udo Landbauer zu ihrem Stellvertreter ungültig gewesen sein könnte.
  • Die Opposition denkt darüber nach, zum Verfassungsgerichtshof zu gehen.
  • Sie hat bis Donnerstag Zeit.