Niedersachsen will bis zu einem Jahr Haft für "Catcalling"
Künftig sollen obszöne Äußerungen oder Gesten in Niedersachsen strafbar werden. Das Kabinett beschloss am Dienstag einen Gesetzesentwurf, der für solches "Catcalling" eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vorsieht.
Der Entwurf soll auch in den Bundesrat eingebracht werden, um so ein bundesweites Gesetz zu erwirken.
Verbale und nonverbale Belästigung sollen mit dem Gesetzesentwurf als neuer Tatbestand in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden, teilte die Staatskanzlei mit. So wolle man vor allem Frauen und Mädchen besser vor Angriffen auf ihre sexuelle Selbstbestimmung schützen.
"Strafbarkeitslücke"
"Viel zu viele Mädchen und Frauen müssen bislang erleben, dass Männer sie mit Worten oder Gesten zum bloßen Sexualobjekt degradieren", so Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD). Die Belästigungen seiden weder harmlos noch ein Kompliment. "Damit muss endlich Schluss sein."
Bisher gebe es eine "Strafbarkeitslücke", erklärte die Landesregierung. Grundsätzlich seien solche Belästigungen in Deutschland nämlich nicht strafbar. In den meisten Fällen könnten sie auch als Ordnungswidrigkeit nicht verfolgt werden.
Video: Kunstaktion gegen "Catcalling"
Zusammenfassung
- Verbale sexuelle Übergriffe - sogenanntes "Catcalling" - sollen künftig in Niedersachsen strafbar werden, so die Landesregierung.
- Sie fordert aber auch ein bundesweites Gesetz.
- Dazu will sie auch einen entsprechenden Gesetzesentwurf in den Bundesrat einbringen.