Neue Regeln an Wiens Schulen: Kein Zuhause-Bleiben für Geimpfte und Genesene
Die neuen Regelungen der Gesundheitsbehörde gelten ab kommenden Montag (21. Februar), sie werden analog zu den bereits geltenden Lockerungen in Kindergärten gestaltet.
Geimpfte und Genesene keine Kontaktpersonen mehr
Werden in einer Klasse mehrere Schülerinnen oder Schüler positiv auf das Coronavirus getestet, so wird somit nicht wie bisher die gesamte Klasse nach Hause geschickt, sondern es erfolgt lediglich eine Teilsperre für fünf Tage. Ausreichend geimpfte Kinder - zwei Impfungen bis zum Alter von zwölf Jahren bzw. drei Teilimpfungen bei älteren Kids sind nötig - oder von der Omikron-Variante genesene Kinder können die Klasse weiterhin besuchen.
Lediglich die positiv getesteten Kinder selbst und ungeimpfte bzw. nicht genesene Schulkinder werden als Kontaktperson abgesondert. Die Neuregelung durch die Gesundheitsbehörde (MA15) steht laut Stadtratsbüro im Einklang mit den aktualisierten Vorgaben des Gesundheitsministeriums - und werde eine Erleichterung für zahlreiche Kinder und deren Eltern mit sich bringen, zeigt man sich dort überzeugt.
Unverändert bleibt die Regelung bei einem einzigen Infektionsfall in der Klasse: Dann wird (ohne das betroffene Kind) normal weiterunterrichtet.
Ministerium: Wunsch nach einheitlichen Regeln
Im Bildungsministerium verwies man darauf, dass die geltenden Schulverordnungen aufrecht bleiben. "Das ist eine Maßnahme der Gesundheitsbehörde. Unsere Regelung im Schulbereich ist damit kompatibel und bleibt vorerst bestehen, denn auf Ebene der Bildungslandesrät/innen gibt es den Wunsch nach einer einheitlichen Vorgehensweise." In den anderen Bundesländern bleiben daher die derzeitigen Regelungen aufrecht - außer sie beschließen eine ähnliche Vorgehensweise wie Wien.
Zusammenfassung
- Geimpfte und genesene Kinder können ab nächster Woche in Wien auch im Falle von mehreren Infektionsfällen in einer Klasse weiter in die Schule gehen - es findet somit nur mehr eine Teilsperre statt.
- Die neuen Regelungen der Gesundheitsbehörde gelten ab kommenden Montag (21. Februar), sie werden analog zu den bereits geltenden Lockerungen in Kindergärten gestaltet.
- Werden in einer Klasse mehrere Schülerinnen oder Schüler positiv auf das Coronavirus getestet, so wird somit nicht wie bisher die gesamte Klasse nach Hause geschickt, sondern es erfolgt lediglich eine Teilsperre für fünf Tage.