Nationalrat besiegelt Aus der "Wiener Zeitung" in alter Form
Konkret behandelt wird zu Beginn der Sitzung nach einer "Aktuellen Stunde", in der die SPÖ den "drohenden Notstand in den Spitälern" thematisiert, der Abschlussbericht des Ausschusses. Das knapp 1.000 Seite dicke Konvolut enthält auch die Schlussfolgerungen der einzelnen Fraktionen, die wenig überraschend durchaus unterschiedlich ausgefallen sind.
Von Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl empfohlen wird darin etwa die Schaffung einer unabhängigen, weisungsfreien Bundesstaatsanwaltschaft, aber auch "nicht öffentliche" Ermittlungsverfahren nach deutschem Vorbild. Zur Wahrung der Grund- und Persönlichkeitsrechte von Verfahrensbeteiligten sollte ein Straftatbestand geschaffen werden, der unter anderem die Veröffentlichung der Anklageschriften oder anderer amtlicher Dokumente eines Strafverfahrens verbietet, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen wurde. Der Abschluss des Verfahrens bietet zugleich auch die Möglichkeit, einen neuen U-Ausschuss mit Minderheitenrecht einzusetzen, wobei sich aktuell keine gemeinsame Vorgangsweise der Opposition anbahnt.
Für einiges Aufsehen gesorgt haben in den vergangenen Wochen auch die einschneidenden Änderungen bei der "Wiener Zeitung". Diese braucht ein neues Geschäftsmodell, nachdem die Pflichtveröffentlichungen im Republiksblatt fallen. Statt des "Amtsblatt" in der "Wiener Zeitung" soll eine erweiterte elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform eingerichtet werden, die als eine Art digitales "schwarzes Brett" des Bundes fungieren soll.
Eine weitere Gesetzesinitiative sieht mehr Transparenz bei öffentlichen Inseraten vor. So werden Ministerien und andere öffentliche Stellen, die Werbekampagnen ab einem Volumen von 150.000 Euro schalten, ab kommendem Jahr öffentlich über Inhalt, Laufzeit und Budget der Kampagne informieren und darlegen müssen, warum diese nötig ist. Neu ist außerdem die Meldepflicht aller entgeltlichen Inserate und Einschaltungen an die KommAustria.
Neu eingerichtet wird eine "Stiftung Verfassung". Diese soll etwa Informationen über Verfassung und Verfassungsgerichtsbarkeit zur Verfügung stellen, Forschung zu Verfassungsfragen und die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs fördern und einen Verfassungspreis verleihen.
Zusammengeleget werden sollen Rat für Forschung und Technologieentwicklung sowie der Wissenschaftsrat. Anstelle dieser beiden Gremien soll ein "Forschungs-, Wissenschafts-, Innovations- und Technologieentwicklungsrat" (FWIT-Rat) eingerichtet werden und die Bundesregierung künftig bei der Umsetzung der FTI(Forschung/Technologie/Innovation)-Strategie und der Forschungspolitik beraten.
Zusammenfassung
- Konkret behandelt wird zu Beginn der Sitzung nach einer "Aktuellen Stunde", in der die SPÖ den "drohenden Notstand in den Spitälern" thematisiert, der Abschlussbericht des Ausschusses.
- Statt des "Amtsblatt" in der "Wiener Zeitung" soll eine erweiterte elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform eingerichtet werden, die als eine Art digitales "schwarzes Brett" des Bundes fungieren soll.
- Neu eingerichtet wird eine "Stiftung Verfassung".