Nationalrat beschließt Polizeibefugnisse bei Coronafragen
Der Nationalrat hat die Novelle zum Epidemiegesetz beschlossen, mittels derer die Polizei auch Krankheitssymptome erheben darf. Allerdings droht ein Veto des Bundesrats, da die Oppositionsparteien die Vorlage vehement ablehnten. Sicherheitsbehörden sollen allfällige Erkrankungssymptome abfragen dürfen, jedoch nur nach Ersuchen der zuständigen Gesundheitsbehörden und wenn "dringend erforderlich".
Von "Huschpfusch" sprach etwa SPÖ-Gesundheitssprecher Philipp Kucher. Es könne nicht sein, dass die Tätigkeiten der Gesundheitsbehörden der Polizei überantwortet werden. Ganz ähnlich der freiheitliche Abgeordnete Gerhard Kaniak. Es gebe kaum sensiblere Daten als Gesundheitsdaten und die gehörten nicht ins Innenministerium, dessen Chef die Österreicher ohnehin bis in ihre Wohnungen bespitzeln wolle. Besonders herb bewertete NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker die Vorlage, nämlich als "legistischen Schrott". Es sei auch nicht der Job des Polizisten, Menschen zu ihrem Befinden zu befragen.
Mit wenig Verständnis reagierten die Grünen und die ÖVP auf diese Kritik. Grünen-Mandatar Ralph Schallmeiner wies darauf hin, dass es sich ja lediglich um ein Angebot für Länder handle, deren Gesundheitsbehörden mit der Verfolgung von Corona-Patienten nicht so schnell zu Rande käme. Daher sei es auch ein Auftrag an die jeweiligen Behörden Kapazitäten aufzubauen.
Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) sagte, er schätze es sehr, wenn Wiens Stadtrat Peter Hacker (SPÖ) sage, er brauche die Hilfe der Exekutive nicht. Das sei legitim. Die Möglichkeit dafür sollte aber bestehen. Der ÖVP-Abgeordnete Klaus Fürlinger meinte in Richtung Opposition, dass man all deren Bedenken eingearbeitet habe. Dazu zählt auch eine zeitliche Befristung der Regelung, nämlich bis Mitte kommenden Jahres.
Die Neuregelung der Befugnisse der Exekutive beinhaltet drei Aufgaben: Die Erhebung von Identitätsdaten (Namen, Wohnsitz), die Erfragung allfälliger Krankheitssymptome und die Erhebung von Kontaktdaten von kranken, krankheitsverdächtigen oder ansteckungsverdächtigen Personen. Gestattet werden dabei auch Abfragen aus dem Zentralen Melderegister. Diese Daten müssen allerdings nach Übermittlung an die Gesundheitsbehörden unverzüglich gelöscht werden. Eine Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist nicht zulässig.
Zudem beschloss der Nationalrat als erste Etappe der BVT-Reform mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP und Grünen die Vertrauenswürdigkeitsprüfung für BVT-Mitarbeiter. Ein gemeinsamer Abänderungsantrag von SPÖ, FPÖ und NEOS, der eine Einbindung des Hauptausschusses des Parlaments vorsieht, fand hingegen keine Mehrheit. NEOS-Abgeordnete Stephanie Krisper hatte daher zuvor ein Veto im Bundesrat in den Raum gestellt.
Gegen die Stimmen der FPÖ wurde ein Entschließungsantrag gegen das jährliche Kroatentreffen am Loibacher Feld bei Bleiburg verabschiedet. Demnach wird der Innenminister aufgefordert, die rechtlichen Möglichkeiten bezüglich einer künftigen Untersagung zu prüfen. Für die FPÖ begründete Mandatar Hannes Amesbauer die Ablehnung des Entschließungsantrags damit, dass die Versammlungsfreiheit sowie die Meinungsfreiheit ein "hohes Gut" in einer Demokratie sei. Einstimmig wurde ein Entschließungsantrag von NEOS und SPÖ angenommen, um die Verordnung verbotener Symbole hinsichtlich der Symbole der Ustascha-Gruppierung zu evaluieren.
Der Nationalrat verabschiedete sich am Donnerstagabend in die Sommerpause - zumindest was seine Plenarsitzungen angeht. Denn kommende Woche tagt noch zwei Mal der Untersuchungsausschuss zur Ibiza- und zur Casino-Affäre. Dazu gibt es zwei Sitzungen des Bundesrats. Planmäßig zusammentreten wird der Nationalrat erst wieder am 23. September. Es gilt jedoch als wahrscheinlich, dass die Pause deutlich verkürzt wird. Denn nicht umsonst tagen Gesundheits- und Innenausschuss in Permanenz, werden also nicht wie der sonstige parlamentarische Betrieb bis 9. September unterbrochen.
So ist durchaus zu erwarten, dass es zu Sondersitzungen kommt, in denen Coronagesetze beschlossen werden. Beispielsweise liegt schon jetzt ein Antrag im Gesundheitsausschuss, der es auch Ländern und Bezirksverwaltungsbehörden formal ermöglichen wird, Geschäfte und Arbeitsstätten wegen der Pandemie zu schließen. Er wurde mit einer Fristsetzung zur Behandlung im Gesundheitsausschuss bis 13. Juli versehen.
Am dritten und letzten Tag des Parlamentskehraus waren vor allem Rechnungshof-Berichte und unverbindliche Entschließungsanträge beraten worden. Zustimmung erhielt dabei eine gemeinsame Initiative von NEOS und Koalition, die zum Ziel hat, dass Lebenspartner in der Coronakrise unabhängig vom Herkunftsland einreisen dürfen, auch wenn sie weder verheiratet noch verpartnert sind.
Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) sprach am Ende der Sitzung in einer Botschaft an die Abgeordneten von einem ungewöhnlichen und herausfordernden ersten Halbjahr. Alle hätten dabei einen Beitrag geleistet und gezeigt, dass Parlamentarismus unverzichtbar sei und dass die Rechtsstaatlichkeit zu keinem Zeitpunkt aufgegeben worden sei.
Gleichzeitig drückte Sobotka seine Hoffnung aus, dass das Parlament im Herbst wieder zur normalen Arbeitsweise zurückkehren könne. Das Vorhaben, schon in dieser Woche wieder die übliche Sitzordnung zu etablieren, war angesichts wieder steigender Corona-Zahlen verworfen worden. Auch in den vergangenen drei Tagen saßen damit einige Abgeordnete statt auf ihren normalen Plätzen auf der Besucher-Galerie.
Zusammenfassung
- Der Nationalrat hat die Novelle zum Epidemiegesetz beschlossen, mittels derer die Polizei auch Krankheitssymptome erheben darf.
- Allerdings droht ein Veto des Bundesrats, da die Oppositionsparteien die Vorlage vehement ablehnten.
- Gestattet werden dabei auch Abfragen aus dem Zentralen Melderegister.
- Eine Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist nicht zulässig.
- Planmäßig zusammentreten wird der Nationalrat erst wieder am 23. September.