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Nationalrat beschließt Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit

Die Möglichkeit zur Absetzbarkeit von Spenden wird ausgebaut. Die Absetzbarkeit gilt künftig für alle gemeinnützigen Spendenzwecke, damit können etwa auch Kultur- und Sportinitiativen profitieren. Das hat der Nationalrat am Donnerstag beschlossen. Mit einem Abänderungsantrag versuchten die Regierungsparteien noch, Bedenken von NGOs auszuräumen. Doch einige NGOs sehen weiterhin die Gefahr, dass zivilgesellschaftlicher Protest zum Entzug der Spendenabsetzbarkeit führen könnte.

Für die Gemeinnützigkeitsreform stimmten im Plenum am Nachmittag alle Parteien mit Ausnahme der SPÖ. Der sozialdemokratische Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter sprach zuvor bei der Debatte von "einer Orbanisierung unseres Gesetzessystems", wenn künftig ein Verwaltungsbeamte im Ministerium entscheiden würde, ob ziviler Protest noch stattfinden dürfe oder nicht. Der Abänderungsantrag ändere gar nichts daran, so Matznetter, der insbesondere den Grünen vorwarf, ihre Seele an den Koalitionspartner zu verkaufen.

Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) verteidigte die Regelung zur Möglichkeit der Aberkennung der Spendenabsetzbarkeit. Das sei notwendig, um sich vor Missbrauch zu schützen, denn "es geht um Geld der Steuerzahler", so Brunner. Mit dem Abänderungsantrag sei Rechtssicherheit sichergestellt. Die grüne Abgeordnete Eva Blimlinger lobte das Gesetz als "wirklich eine ganz grundlegende Wende in der Berücksichtigung des gemeinnützigen Sektors".

Die NEOS freuten sich insbesondere, dass auch Bildungsinitiativen und -einrichtungen von der neuen Regelung profitieren. Schade sei nur, dass freie Schulen anders als konfessionelle Schulen nicht bedacht würden, so die pinke Bildungssprecherin Martina Künsberg Sarre. Kritisch beurteilten die NEOS auch an der "Freiwilligenpauschale", weil sich dabei kleine Organisationen gegenüber großen benachteiligt sehen.

Die "Freiwilligenpauschale" ermöglicht, dass ehrenamtliche Tätigkeiten künftig bis zu einem festgesetzten Höchstbetrag - je nach Tätigkeit 30 bzw. 50 Euro pro Kalendertag bzw. maximal 1.000 bis 3.000 Euro pro Kalenderjahr - steuerfrei zu vergüten.

Durch die Gemeinnützigkeitsreform können ab dem kommenden Jahr alle gemeinnützigen Vereine und Körperschaften, die die gesetzlichen Kriterien der Gemeinnützigkeit und Spendenbegünstigung erfüllen, beantragen, vom Finanzamt Österreich als begünstigte Einrichtung anerkannt und in die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen aufgenommen zu werden. Ein Widerruf der Spendenbegünstigung kann durch das Finanzamt erfolgen, wenn eines der gesetzlichen Kriterien für die Spendenbegünstigung nicht (mehr) erfüllt wird.

Dieser Punkt sorgt für massive Kritik von NGOs, vor allem weil zunächst geplant war, dass die Spendenabsetzbarkeit ohne Rechtsverfahren mit aufschiebender Wirkung entzogen werden kann. Mit einem Abänderungsantrag von ÖVP und Grünen wurde diese Möglichkeit im Beschwerdefall geschaffen, die Spendenbegünstigung bleibt während des Rechtsmittelverfahrens aufrecht.

Dieser Antrag sei jedoch beinahe wirkungslos, kritisierte Greenpeace-Geschäftsführer Alexander Egit am Donnerstag in einer Aussendung "Besonders perfide" sei, dass Beschwerden gegen die Aberkennung nur dann aufschiebende Wirkung hätten, wenn die gleiche Behörde, die die Aberkennung ausspricht, damit auch einverstanden sei. Greenpeace, aber auch die Volkshilfe, Fridays for Future und der Verein gegen Tierfabriken kritisieren das Gemeinnützigkeitsreformgesetz weiter als "schweren, existenzbedrohenden Angriff auf zivilgesellschaftliche Organisationen in Österreich."

Zufriedene Reaktionen kamen indes vom Bündnis für Gemeinnützigkeit, dem Fundraising Verband Austria und dem Verband für gemeinnütziges Stiften. Dass Beschwerden gegen eine Aberkennung der Spendenabsetzbarkeit aufschiebende Wirkung bekommen, schaffe mehr Rechtssicherheit, betonte Stefan Wallner, Geschäftsführer des Bündnis für Gemeinnützigkeit. Um bei etwaigen Aberkennungen "höchste Sorgsamkeit und eine Wahrung der Verhältnismäßigkeit in der Vollziehung" sicherzustellen, gebe es eine regelmäßige Evaluierung im Spendenarbeitskreis im Finanzministerium, in dem u.a. der Fundraising Verband Austria und das Bündnis für Gemeinnützigkeit als Dachverbände vertreten sind.

Die Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf Bildung, Sport, Kultur, Menschenrechte und Tierschutz sah das Bündnis als "Zeichen der Wertschätzung für die gesamte Zivilgesellschaft", laut Einschätzung des BMF könnten durch das Gesetz bis zu 45.000 Vereine Zugang zur Spendenbegünstigung erhalten.

Zudem bringe die Reform Verwaltungserleichterungen für große und kleine Vereine, mehr Anerkennung für Freiwilligenarbeit und attraktive Rahmenbedingungen für gemeinnützig aktive Stiftungen. Der Fundraising Verband Austria lobte per Aussendung "die größte Reform zugunsten gemeinnütziger Organisationen, ihrer Spendenden und freiwillig engagierter Menschen in der Geschichte Österreichs". Für den Verband für gemeinnütziges Stiften rückt damit Österreichs gemeinnützige Stiftungslandschaft "zu international führenden Philanthropie-Nationen auf".

Im Nationalrat wurde am Donnerstag außerdem eine Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmen beschlossen. Alle Parteien stimmten für das Konzern-Mindestbesteuerungsreformgesetz (MinBestRefG) zur Umsetzung der von 139 Staaten beschlossenen globalen Firmen-Mindeststeuer in Höhe von 15 Prozent. Die weltweite Mindeststeuer zielt auf große multinationale Unternehmensgruppen mit mindestens 750 Mio. Euro Konzernumsatz pro Jahr ab. Verabschiedet wurde außerdem eine abgabenrechtliche Begünstigung für Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen.

ribbon Zusammenfassung
  • Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) verteidigte die Regelung zur Möglichkeit der Aberkennung der Spendenabsetzbarkeit.
  • Zufriedene Reaktionen kamen indes vom Bündnis für Gemeinnützigkeit, dem Fundraising Verband Austria und dem Verband für gemeinnütziges Stiften.
  • Für den Verband für gemeinnütziges Stiften rückt damit Österreichs gemeinnützige Stiftungslandschaft "zu international führenden Philanthropie-Nationen auf".