Nach "Tagespresse"-Klage: Hanger erklärt, kein Satiriker zu sein
Die "Tagespresse" klagt Andreas Hanger (ÖVP) vor dem Handelsgericht Wien. Der ÖVP-Fraktionsführer im Ibiza-U-Ausschuss führe das Publikum in die Irre, sei eigentlich Satiriker statt Politiker und damit ein Konkurrent für das österreichische Satiremedium, begründet die "Tagespresse" ihren Schritt.
"Wer braucht noch Satiriker, wenn es einen Politiker wie den Beklagten gibt, der ganz zweifellos hervorragende Satire betreibt?", heißt es in der Klagsschrift. Es wird ein Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung eingebracht. Hanger wird von den Machern der Satireplattform unlauteres Verhalten vorgeworfen. Er solle nicht mehr als Politiker auftreten.
Hanger erklärt, kein Satiriker zu sein
Hanger hat jetzt auf die Klage reagiert, wie der "Standard" berichtet. Sein Anwalt Werner Suppan von der Kanzlei Suppan, Spiegl, Zeller legt dem Handelsgericht Wien auf neun Seiten dar, warum der Antrag auf einstweilige Verfügung abzuweisen sei. Für eine Antwort auf die Klage hat er noch zwei Wochen Zeit.
ÖVP-Anwalt Suppan argumentiert, dass der Sachverhalt und politisches Handeln nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb fallen. "Die Klage bzw. der gegenständliche Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung ist aus diesem – und anderen – Gründen daher zwar allenfalls unterhaltsam, aber abzuweisen", heißt es. Es könne "außer Streit" gestellt werden, dass Hanger ein Politiker sei.
Warum das Satireportal "die Tagespresse" ÖVP-Mandatar Andreas Hanger klagt
Suppan verweist in seiner Beantwortung, die dem "Standard" vorliegt, auf das verfassungsrechtlich verankerte Recht auf Meinungsäußerung: "Paradoxerweise fordert die klagende Partei als 'Österreichs seriöseste Onlinezeitung' (Punkt 1.2.1 der Klage) die Einschränkung der Meinungsäußerungs- und Kunstfreiheit, zwei wesentliche, von ihr selbst vertretene und in Anspruch genommene Grundrechte." Gerade bei Abgeordneten sei die Ausübung ihres Mandats "unter nicht zu beschneidender Meinungsäußerungsfreiheit elementar für das Funktionieren einer Demokratie". Die Berufsausübung dürfe keinen Schranken unterliegen, "die einer Zensur gleichkommen".
Streitwert: 35.000 Euro
Hanger wird auf einen Gesamtstreitwert von 35.000 Euro verklagt. Der Betrag kommt nicht von ungefähr. "Tagespresse"-Gründer Fritz Jergitsch rechnet dem "Standard" vor, dass das Medium in den vergangenen Monaten 712,58 Euro an Inseratengeld von der Regierung - größtenteils von diversen Ministerien - bekommen habe. "Da wir diese Praxis immer kritisiert haben, wollen wir das Geld nicht behalten, sondern haben uns entschlossen, es an den rechtmäßigen Besitzer, den Steuerzahler, zurückzugeben", sagte Jergitsch. Bei einem Streitwert von 35.o00 Euro würden die Gerichtskosten genau 792 Euro betragen. Deshalb habe man sich für diesen Betrag entschieden.
Die "Tagespresse" will Hanger nicht generell verbieten, sich zu äußern. Stattdessen solle er einen mindestens 3 x 4 cm großen Anstecker mit der Aufschrift "Satiriker" tragen, um keinen Wettbewerbsvorteil mehr zu haben. Zusätzlich verlangt das Satiremedium laut dessen Gründer Schaltungen in den Medien "Standard", "Krone" und "ORF 2", "um die Bevölkerung aufzuklären".
Zusammenfassung
- Die "Tagespresse" klagt Andreas Hanger (ÖVP) vor dem Handelsgericht Wien. Der ÖVP-Fraktionsführer im Ibiza-U-Ausschuss führe das Publikum in die Irre, sei eigentlich Satiriker statt Politiker und damit ein Konkurrent für das österreichische Satiremedium.
- Hanger hat jetzt auf die Klage reagiert, wie der "Standard" berichtet. Sein Anwalt Werner Suppan von der Kanzlei Suppan, Spiegl, Zeller legt dem Handelsgericht Wien auf neun Seiten dar, warum der Antrag auf einstweilige Verfügung abzuweisen sei.
- ÖVP-Anwalt Suppan argumentiert, dass der Sachverhalt und politisches Handeln nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb fallen.
- Es könne "außer Streit" gestellt werden, dass Hanger ein Politiker sei.
- Suppan verweist in seiner Beantwortung, die dem "Standard" vorliegt, auf das verfassungsrechtlich verankerte Recht auf Meinungsäußerung.
- Die "Tagespresse" will Hanger nicht generell verbieten, sich zu äußern. Stattdessen solle er einen mindestens 3 x 4 cm großen Anstecker mit der Aufschrift "Satiriker" tragen, um keinen Wettbewerbsvorteil mehr zu haben.