Nach Anschlag in Wien: Schmerzensgeld für 44 Personen
Im Zusammenhang mit dem Terror-Anschlag in Wien vom 2. November, bei dem vier Passanten getötet und 23 weitere zum Teil schwer verletzt wurden, haben bis Mitte Juli 44 Personen Schmerzensgeld nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG) erhalten. Für die Pauschalentschädigungen wurden rund 100.000 Euro aufgewendet. Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der NEOS durch Sozialminister Wolfgang Mückstein (Grüne) hervor.
Pauschalbeträge von bis zu 12.000 Euro
Das Verbrechensopfergesetz (VOG) sieht für Anspruchsberechtigte nach einer erlittenen Körperverletzung bzw. Gesundheitsschädigung Pauschalbeträge vor, die je nach Schweregrad 2.000 bis 12.000 Euro ausmachen. Abgegolten werden sowohl physische als auch psychische Schmerzen, wobei diese einer schweren Körperverletzung gleichkommen müssen. Bei der Bemessung wird die individuelle Situation der Opfer berücksichtigt, in der Regel werden auch medizinische Sachverständige beigezogen. Erhöhungsanträge sind zulässig.
Was mittelbar traumatisierte Opfer des Anschlags betrifft, die keine Ansprüche aus dem VOG haben, verweist Mückstein in seiner Anfragebeantwortung auf "Hilfsmöglichkeiten im Rahmen der Sozialversicherung und durch die Opferhilfeorganisation Weißer Ring, die auch vom Sozialressort gefördert wird". 50 Personen haben bisher Hilfe in Form von Psychotherapie oder Krisenintervention nach dem VOG zuerkannt bekommen.
Zusammenfassung
- Im Zusammenhang mit dem Terror-Anschlag in Wien vom 2. November, bei dem vier Passanten getötet und 23 weitere zum Teil schwer verletzt wurden, haben bis Mitte Juli 44 Personen Schmerzensgeld nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG) erhalten.
- Für die Pauschalentschädigungen wurden rund 100.000 Euro aufgewendet.
- Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der NEOS durch Sozialminister Wolfgang Mückstein (Grüne) hervor.
- Das Verbrechensopfergesetz (VOG) sieht für Anspruchsberechtigte nach einer erlittenen Körperverletzung bzw. Gesundheitsschädigung Pauschalbeträge vor, die je nach Schweregrad 2.000 bis 12.000 Euro ausmachen.
- Abgegolten werden sowohl physische als auch psychische Schmerzen, wobei diese einer schweren Körperverletzung gleichkommen müssen.
- Bei der Bemessung wird die individuelle Situation der Opfer berücksichtigt, in der Regel werden auch medizinische Sachverständige beigezogen. Erhöhungsanträge sind zulässig.