Mückstein und Köstinger fordern strengere 3-G-Überprüfung
Nach den Verschärfungen in der Nachtgastronomie, kündigen Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger schärfere Kontrollen der 3-G-Regel in der Gastronomie an. Dadurch wolle man die Ausbreitung der Delta-Variante eindämmen.
"Wir werden alles dafür tun, damit die Zutrittsregeln in der Nachtgastronomie, aber auch in allen anderen Gastronomiebetrieben flächendeckend eingehalten werden. Es liegt im Interesse der Nachtgastronomie und ihrer Gäste, dass diese Regeln ernst genommen werden. Das dient dem Schutz jedes Einzelnen und hilft mit, dass wir keine weiteren Schutzmaßnahmen brauchen", wird Köstinger in der Aussendung zitiert. Auch Gesundheitsminister Mückstein betont die Wichtigkeit der 3-G-Regel: "Wir haben uns die Öffnungen gemeinsam hart erarbeitet. Grundpfeiler dieser Lockerungen war von Anfang an der 3-G-Nachweis. Ich rufe daher alle Betriebe und Unternehmen dazu auf, die Einhaltung der 3-G-Regelung besonders gründlich zu kontrollieren, um so einen weiteren Anstieg der Infektionszahlen möglichst zu verhindern".
90 Euro Strafe bei fehlenden Nachweis
Zusätzlich sollen Verstöße gegen die Corona-Schutzmaßnahmen in Zukunft schneller geahndet werde. Die fehlende Bereithaltung eines Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr, also einer der 3-G-Nachweise, soll zukünftig 90 Euro kosten. "Wir können die Öffnungsschritte nur dann beibehalten, wenn die aktuell gültigen Regeln und Sicherheitsmaßnahmen konsequent beachtet und umgesetzt werden. Gesundheitsbehörden und Polizei werden dies künftig verstärkt kontrollieren", sagt Mückstein. Der Strafrahmen bei Verwaltungsstrafen liegt für Gäste weiterhin bei 500 Euro und für Betreiber bei 3.600 Euro.
Zusammenfassung
- Nach den Verschärfungen in der Nachtgastronomie, kündigen Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger schärfere Kontrollen der 3-G-Regel in der Gastronomie an.
- Zusätzlich sollen Verstöße gegen die Corona-Schutzmaßnahmen in Zukunft schneller geahndet werde. Das Fehlen eines 3-G-Nachweises soll zukünftig 90 Euro kosten.
- "Wir können die Öffnungsschritte nur dann beibehalten, wenn die aktuell gültigen Regeln und Sicherheitsmaßnahmen konsequent beachtet und umgesetzt werden. Gesundheitsbehörden und Polizei werden dies künftig verstärkt kontrollieren", sagt Mückstein.
- Der Strafrahmen bei Verwaltungsstrafen liegt für Gäste weiterhin bei 500 Euro und für Betreiber bei 3.600 Euro.