APA/APA/HELMUT FOHRINGER/HELMUT FOHRINGER

Stopp des Familiennachzugs wanderte durch Innenausschuss

Heute, 14:44 · Lesedauer 2 min

Der Innenausschuss des Nationalrats hat am Dienstag den temporären Stopp bei der Familienzusammenführung für Flüchtlinge mit den Stimmen der Regierungsparteien abgesegnet. Der Gesetzesentwurf soll ermöglichen, dass die Regierung entsprechende Anträge vorübergehend hemmen kann. Das Thema soll bei der Nationalratssitzung am Freitag auf der Tagesordnung stehen.

Durch die Novelle soll die Regierung eine Verordnung erlassen können, mit der Anträge auf Familienzusammenführung zwar weiterhin gestellt werden können. Allerdings müssen sich die Behörden nicht an die sechsmonatige Entscheidungsfrist halten. Voraussetzung ist, dass die Regierung im Einvernehmen mit dem Nationalrat feststellt, dass die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Schutz der inneren Sicherheit gefährdet sind. Dabei beruft man sich auf Artikel 72 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Der Gesetzesentwurf hatte während der Begutachtungsphase für viel Kritik gesorgt.

Ausnahmen soll es etwa geben, wenn Kinder im Herkunftsstaat keine ausreichenden Bezugspersonen haben. Gleiches gilt für vorgereiste Kinder und Jugendliche, deren im Herkunftsland befindlicher Elternteil die einzige in Betracht kommende Bezugsperson ist. Im Innenausschuss wurde nun auch ein Abänderungsantrag beschlossen, in dem u. a. festgelegt wurde, dass Antragsteller und -stellerinnen per Merkblatt in einer ihnen verständlichen Sprache über die Verfahrensregeln informiert werden müssen.

Wieder außer Kraft treten soll die Regelung laut Antrag mit Ende September 2026. In weiterer Folge soll ein Kontingentsystem entwickelt werden, das die Aufnahmekapazitäten der staatlichen Systeme und die Wahrung der durch die Europäische Menschenrechtskonvention verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte berücksichtigt, so Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) laut einer Aussendung der Parlamentskorrespondenz.

Der Minister begründete die Novelle damit, dass die Familienzusammenführung vor allem in Wien zu einer Überlastung des Bildungssystems und zu mehr Jugendkriminalität geführt habe. Nicht überzeugen konnte die Regierung die Oppositionsparteien: Die FPÖ will einen vollständigen "Asylstopp", die Grünen sehen die Notwendigkeit des Stopps nicht und haben rechtsstaatliche Bedenken.

Zusammenfassung
  • Der Innenausschuss des Nationalrats hat den Stopp der Familienzusammenführung für Flüchtlinge beschlossen, der bis Ende September 2026 gelten soll.
  • Innenminister Gerhard Karner begründet die Maßnahme mit der Überlastung des Bildungssystems und zunehmender Jugendkriminalität, was vor allem in Wien zu beobachten sei.
  • Die Regelung erlaubt der Regierung, Anträge auf Familienzusammenführung zu hemmen, wenn die öffentliche Ordnung gefährdet ist, wobei Artikel 72 des EU-Vertrags herangezogen wird.