Mehr Geld für Heizkostenzuschüsse
Der Nationalrat hat am Dienstagnachmittag gegen die Stimmen der NEOS beschlossen, den Ländern 450 Millionen Euro für zusätzliche Heizkostenzuschüsse zur Verfügung zu stellen. Zudem werden weitere 55 Millionen für die Wohnhilfe aufgewendet.
Letztere Maßnahme wurde von den NEOS ebenfalls unterstützt. Allerdings hatte man ein Problem mit dem Heizkostenzuschuss. Zwar störte Budgetsprecherin Karin Doppelbauer nicht, dass die Menschen entsprechend unterstützt werden, jedoch dass der Bund den Ländern die Mittel zur Verfügung stellt. Was diese durch die Abschöpfung der Übergewinne ihrer Energieversorger quasi verlören, komme nun auf anderem Weg zurück.
Aufwendung des Geldes bleibt Ländern überlassen
Wie die Länder die Zuschüsse verwenden, bleibt ihnen überlassen. Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP), der nach seinem Unfall und rund zweiwöchiger Verletzungspause ein Comeback im Hohen Haus feierte, begründete dies damit, dass die Länder beim Heizkostenzuschuss jahrzehntelange Erfahrung hätten. Dass man mit den heute beschlossenen Maßnahmen vor allem Haushalten mit niedrigen Einkommen helfen könne, sah Brunner als Versuch, bei den Hilfsprogrammen zielgerichteter zu werden.
Verwendet werden können die Gelder auch für Wohnheime und Sozialeinrichtungen. Bis zu fünf Prozent des zugewiesenen Geldes können Inhabern bzw. Betreibern zur Verfügung gestellt werden, um die Heizkosten in solchen Gebäuden abzusichern.
55 Millionen von Bund
55 Millionen fließen an das Projekt Wohnschirm. An dieses können sich Personen wenden, wenn sie Rückstände bei Wohn- und Energiekosten haben oder Probleme haben, gestiegene Vorauszahlungen zu bewältigen. Für Grünen-Mandatarin Nina Tomaselli ist damit sicher gestellt, dass jeder Haushalt in Österreich warm gehalten werden kann.
Zusammenfassung
- Zwar störte Budgetsprecherin Karin Doppelbauer nicht, dass die Menschen entsprechend unterstützt werden, jedoch dass der Bund den Ländern die Mittel zur Verfügung stellt.
- Verwendet werden können die Gelder auch für Wohnheime und Sozialeinrichtungen.
- Bis zu fünf Prozent des zugewiesenen Geldes können Inhabern bzw. Betreibern zur Verfügung gestellt werden, um die Heizkosten in solchen Gebäuden abzusichern.