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Linzer Jihadisten-Prozess am Vormittag ohne Öffentlichkeit

Im Prozess wegen des Verbrechens der staatsfeindlichen Verbindung gegen drei mutmaßliche Jihadisten und Mitglieder des islamischen Linzer Glaubensvereins Rahmet ist am Mittwoch im Landesgericht Linz die Öffentlichkeit vorübergehend ausgeschlossen worden. Der Beschluss des Gerichtes erfolgte zum Schutz der Beamten des Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT), die als Zeugen befragt wurden. Zwei als Zeugen befragte Häftlinge entschlugen sich.

In Linz wird in dem Fall neu verhandelt, weil der Oberste Gerichtshof im Vorjahr gefällte Urteile des Grazer Landesgerichts teilweise aufgehoben hat. Das Verfahren wurde nach Linz delegiert, da die Angeklagten aber auch Zeugen großteils von dort stammen. Der am Montag gestartete und mit Unterbrechungen bis in den Mai anberaumte Prozess wird unter strengen Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt.

Mittwochvormittag befragte das Gericht zwei mit den Ermittlungen befassten Beamte des LVT Oberösterreich und Steiermark als Zeugen. Einerseits mit dem Argument des Zeugenschutzes und andererseits, dass sie auch für ihre künftige verdeckte Tätigkeit in der Öffentlichkeit anonym bleiben sollen, fällte das Gericht den Beschluss, die Öffentlichkeit auszuschließen. Weiters soll die Befragung in Abwesenheit der Angeklagten erfolgen. Ihre Verteidiger hatten sich gegen letzteres ausgesprochen, denn ihre Mandanten würden die Beamten ohnehin schon persönlich aus ihren Vernehmungen kennen. Das sei aber nicht mit Bestimmtheit zu sagen, lehnte das Gericht diese Begründung ab. Die Verteidiger nahmen jedoch schon an der Befragung der Zeugen teil und konnten danach ihre Mandanten über den Inhalt informieren.

Im Verhandlungsplan war vorgesehen, dass die Befragung der LVT-Beamten bis zur Mittagspause dauert. Doch bis dahin war nur die Aussage eines Ermittlers abgeschlossen. Der zweite wurde auf Nachmittag und zwar nach der wieder öffentlich durchgeführten Zeugen-Anhörung von dort als Häftlinge einsitzenden Männern verschoben. Denn die Videokonferenzleitungen in die Justizanstalten Stein und Garsten waren zeitlich fixiert bestellt worden.

Die beiden waren als Zeugen dafür erwartet worden, dass der Linzer Verein ein Stützpunkt der Anwerbung und Unterstützung von Kämpfern im Jihad gewesen sei. Sie sitzen rechtskräftige Strafen von zwölf beziehungsweise 20 Jahren im Zusammenhang mit dem Verbrechen der terroristischen Vereinigung und terroristischen Straftaten - unter anderem Mord - ab. Der eine wollte aber nichts sagen "aus Sorge um mich und meine Familie". Der andere erklärte, nichts zu wissen und niemand zu kennen. Zuletzt entschlug er sich der Aussage, weil er eine weitere Anklage zu erwarten hat.

In einer Reaktion darauf stellte einer der Beschuldigte der Hauptbeschuldigte zu den Vorwürfen der Anklage fest: "So wie ein Bauer die Saat auf dem Feld verteilt, wird mein Name auf Menschen für deren Taten verteilt." Danach wurde für die Befragung des zweiten LVT-Beamten die Öffentlichkeit wieder ausgeschlossen, sie wird erst wieder bei der Prozess-Fortsetzung am Freitag zugelassen.

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  • Der Beschluss des Gerichtes erfolgte zum Schutz der Beamten des Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT), die als Zeugen befragt wurden.