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Wechsel des Geschlechtseintrags: EuGH stärkt Trans-Rechte

Heute, 13:45 · Lesedauer 2 min

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einem Urteil die Rechte von Transpersonen bei der Änderung ihres Geschlechtseintrags gestärkt. Die Richter:innen stellten unter anderem klar, dass Behörden für eine entsprechende Änderung keinesfalls den Nachweis einer Operation einfordern dürfen.

Sie unterstrichen in dem Urteil zudem das individuelle Recht, personenbezogene Daten unverzüglich berichtigen zu können - also auch mit Bezug auf das eigene Geschlecht.

Konkret ging es um den Fall einer aus dem Iran stammenden geflüchteten Person, die wegen ihrer Transidentität in Ungarn einen Schutzstatus zugesprochen bekam. Laut EuGH-Mitteilung legte die Person psychiatrische und gynäkologische Atteste vor, nach denen sie zwar "als Frau geboren" wurde, jedoch eine männliche Geschlechtsidentität habe.

Trotzdem führte die Behörde die Person als Frau und verweigerte ihr eine Änderung des Eintrags - mit der Begründung, dass keine geschlechtsangleichende Operation stattgefunden habe. Die iranische Person zog vor Gericht, das den Fall an den EuGH verwies.

Nationales Recht darf kein Hindernis sein

Das ungarische Gericht wies auch darauf hin, dass es schlicht keine nationale Regelung für die Anerkennung von Transidentität gebe. Nach Auffassung des EuGH darf das aber keine Erklärung sein, um Menschen die Berichtigung personenbezogener Daten zu verweigern.

Transmenschen sind Personen, die sich ihrem biologischen Geschlecht nicht zugehörig fühlen.#

Video: Transpersonen im Interview

Zusammenfassung
  • Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einem Urteil die Rechte von Transpersonen bei der Änderung ihres Geschlechtseintrags gestärkt.
  • Die Richter:innen stellten unter anderem klar, dass Behörden für eine entsprechende Änderung keinesfalls den Nachweis einer Operation einfordern dürfen.
  • Sie unterstrichen in dem Urteil zudem das individuelle Recht, personenbezogene Daten unverzüglich berichtigen zu können - also auch mit Bezug auf das eigene Geschlecht.