APA/APA/AFP/BERTRAND GUAY

Le Pen vor Gericht - Verdacht auf Veruntreuung von EU-Geld

In der Affäre um mögliche Scheinbeschäftigung von Mitarbeitern im Europaparlament müssen sich Marine Le Pen und weitere französische Rechtsnationale von Montag (13.30 Uhr) an vor einem Pariser Strafgericht verantworten. Den insgesamt 28 Angeklagten wird Veruntreuung öffentlicher Gelder vorgeworfen. Neben der langjährigen Parteivorsitzenden Marine Le Pen gehört auch ihr Vater und Parteigründer Jean-Marie Le Pen zu den Beschuldigten.

Marine Le Pen hatte die Anschuldigungen stets zurückgewiesen. Die Vorwürfe beziehen sich auf die Jahre 2004 bis 2016 und richten sich gegen die Partei Rassemblement National (früher: Front National), damalige Abgeordnete und Assistenten. Dabei geht es um die mögliche Scheinbeschäftigung von Assistenten von mehreren französischen Europaabgeordneten. Zentraler Vorwurf ist, dass Le Pens Partei Geld für parlamentarische Assistenten vom Europäischen Parlament bekommen hat, die aber eigentlich für die Partei gearbeitet hätten.

Insgesamt soll es um eine Summe von knapp sieben Millionen Euro gehen. Marine Le Pen hatte vor einem Jahr bereits vom Europaparlament zurückgeforderte 330.000 Euro überwiesen. Ihre Partei betonte aber, dass dies kein Eingeständnis eines Fehlverhaltens sei. Die Affäre belastet Le Pen und ihre Partei seit Jahren.

ribbon Zusammenfassung
  • Marine Le Pen und 27 weitere französische Rechtsnationale stehen ab Montag vor einem Pariser Strafgericht wegen des Verdachts der Veruntreuung öffentlicher Gelder.
  • Die Anschuldigungen betreffen die Jahre 2004 bis 2016 und beinhalten die mögliche Scheinbeschäftigung von Assistenten im Europaparlament durch die Partei Rassemblement National.
  • Die Partei soll knapp sieben Millionen Euro für parlamentarische Assistenten erhalten haben, von denen Marine Le Pen bereits 330.000 Euro zurückgezahlt hat, ohne ein Fehlverhalten zuzugeben.