Kickl scheiterte vor OGH mit Klage gegen PR-Berater Rosam
Rosam hatte im Herbst 2021 beim Sender oe24.at gemeint, dass ihm ein Gerücht über Kickl zu Ohren gekommen sei: "Es gibt ja ganz böse Zungen, muss ich aufpassen, was ich jetzt sage. Ich sage jetzt nicht, dass es so ist, aber ich habe gehört, er wäre schon geimpft." Kickl konterte darauf mit einem öffentlich präsentierten negativen Antikörpertest - und der Klage wegen ehrenrühriger und kreditschädigender Aussagen. Im Juli 2022 wies das Handelsgericht Wien das Begehren Kickls auf Unterlassung und Widerruf ab, im März 2023 bestätigte das Oberlandesgericht das Urteil.
"Im Prinzip ging es auch um die Medienfreiheit in unserem Land. Viele journalistische Mutmaßungen, etwa in Kommentaren oder politischen Analysen, wären damit klagbar beziehungsweise unmöglich geworden", kommentierte Rosam das jüngste Urteil in einer Presseaussendung.
Zusammenfassung
- Dieser hatte in den Raum gestellt, Kickl habe sich heimlich gegen das Coronavirus impfen lassen.
- Der FPÖ-Chef verlor zuvor bereits vor dem Handelsgericht und dem Oberlandesgericht Wien.
- Im Juli 2022 wies das Handelsgericht Wien das Begehren Kickls auf Unterlassung und Widerruf ab, im März 2023 bestätigte das Oberlandesgericht das Urteil.